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Wo trage ich die Auswärtstätigkeit meiner Arbeit ein?

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    Wo trage ich die Auswärtstätigkeit meiner Arbeit ein?

    Hallo,
    ich arbeite in einer Firma mit ständig wechselnden Baustellen. Ich habe letztens erfahren, dass man diese Tätigkeit auch über die Pendlerpauschale absetzen kann? Nur wo trägt man das ein? (Mir ist bewusst, dass ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber als Nachweis haben muss!)

    #2
    AW: Wo trage ich die Auswärtstätigkeit meiner Arbeit ein?

    Kläre erst einmal mit Deinem Arbeitgeber, ob Du nicht doch eine sog. "erste Tätigkeitsstätte" hast und von welchen Fahrten konkret Du genau sprichst. Es macht einen Unterschied, ob Du zum Arbeitgeber fährst und dort z.B. per Transporter mit den Kollegen transportiert wirst oder ob Du z.B. direkt von zu Hause zur Baustelle fährst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Wo trage ich die Auswärtstätigkeit meiner Arbeit ein?

      ch habe von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung erhalten worin steht das ich stetig wechselnde Arbeitsstätten außerhalb von zuhause und der Firma habe. Mir geht es einfach nur darum wo ich das eintragen kann.

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        #4
        AW: Wo trage ich die Auswärtstätigkeit meiner Arbeit ein?

        Auswärtstätigkeiten sind in der Anlage N unter Auswärtstätigkeit zu erklären, wo sonst!

        Bei ElsterFormular geht es auf Seite 2 zur ersten Seite Auswärtstätigkeit. Das kann man eigentlich nicht übersehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Wo trage ich die Auswärtstätigkeit meiner Arbeit ein?

          Zitat von Shariii Beitrag anzeigen
          ch habe von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung erhalten worin steht das ich stetig wechselnde Arbeitsstätten außerhalb von zuhause und der Firma habe. Mir geht es einfach nur darum wo ich das eintragen kann.
          Schön, dass Dir Dein Arbeitgeber das bestätigt. Das entscheidet aber Dein Finanzamt, und dazu braucht es Fakten, Fakten, Fakten Deines Arbeitgebers und nicht unverbindliche Meinungsäußerungen seinerseits. Selbst wenn ständig wechselnde Einsatzstellen hättest, ist damit immer noch nicht die entscheidende Frage beantwortet, die ich gestellt habe.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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