Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

elternzeit Anlage N erste tätigkeitsstätte (1.eintrag)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    elternzeit Anlage N erste tätigkeitsstätte (1.eintrag)

    Was muss ich berücksichtigen? ich habe 2015 nicht gearbeitet, und es verlangt von mir das ich ein erste tätigkeitsstätte angebe. seile 31-35
    Wenn man dies ausfühlt, will es aus wissen wieviel tagen ich diese ort aufgesucht habe , und null kann man nicht angeben.

    #2
    AW: elternzeit Anlage N erste tätigkeitsstätte (1.eintrag)

    Die Anlage N ist nur von Arbeitnehmern auszufüllen! Wenn du 2015 nicht gearbeitet hast, brauchst du auch keine Anlage N auszufüllen.

    Wenn nur Elterngeld bezogen wurde, ist das in Zeile 91 des Hauptvordrucks zu erklären. Die Zeile existiert zweimal, sowohl für den Steuerpflichtigen/Ehemann wie auch für die Ehefrau (bei Zusammenveranlagung).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: elternzeit Anlage N erste tätigkeitsstätte (1.eintrag)

      Hallo,

      und wenn du trotzdem eine Anlage N abgeben willst (etwa wegen Werbungskosten), dann reicht es, einfach alle Eintragungen bezüglich der Entfernungspauschale weg zu lassen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: elternzeit Anlage N erste tätigkeitsstätte (1.eintrag)

        alles klar
        Ich hab anlage N noch drin , weil ich ein teuere berufliche bedingt weiterbildung gemacht hab und will den "verlust" angeben
        Zuletzt geändert von omg99; 28.11.2016, 22:38.

        Kommentar

        Lädt...
        X