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Auswertstätigkeit und erste Arbeitsstätte

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    Auswertstätigkeit und erste Arbeitsstätte

    Hallo,

    ich versuche mich gerade ab meiner ersten Steuererklärung, leider komme ich mit meinen verschiedenen Arbeisstätten nicht wirklich zurecht, dh hoffe ich das mit hier jemand helfen kann.
    Die Situation:

    Im Vertrag festgelegter Erstarbeitsplatz: Nürnberg

    1.Intervall:
    Wohnort: Altdorf
    Arbeitsort: Nürnberg

    kein Zuschuss vom Arbeitgeber

    2.Intervall:
    Wohnort unter der Woche: Ingolstädter Pension
    Arbeitsort: Ingolstadt

    Arbeitgeber zahlt An- und Abfahrt

    3.Intervall
    Wohnort unter der Woche: 2. Wohnung in Ingolstadt
    Arbeitsort: Ingolstadt

    Arbeitgeber zahlt eine An- und Abfahrt pro Woche, sowie Kosten für 2.Wohnung


    1. Intervall:
    unproblematisch.
    2. Intervall:
    Ist jetzt Ingolstadt oder Nürnberg als erste Arbeitsstätte heranzuziehen? Im Vertrag steht weiterhin Nürnberg, mein normaler Arbeitsort ist aber ab diesem Zeitpunkt in Ingolstadt.
    Kann ich die Verpflegungspauschale für die komplette 24h Abwesenheit in Anspruch nehmen?
    3.Intervall:
    selbe Frage wie Intervall 2

    Gibt es sonst noch etwas zu beachten in meiner Situation?

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

    #2
    AW: Auswertstätigkeit und erste Arbeitsstätte

    Mit ElsterFormular haben deine Fragen eigentlich nichts zu tun, es geht hier um Steuerrecht.

    Da Steuerberatung hier nicht zulässig ist, musst du schon selbst recherchieren.

    Die erste Frage ist doch, ob dein Einsatz in Ingolstadt auf Dauer oder auf unbestimmte Zeit oder von Anfang an befristet angelegt ist.

    Hilfestellung gibt dieses Anwendungsschreiben des BMF:

    http://www.bundesfinanzministerium.d...66D0A5746C368C
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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