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Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

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    Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

    Guten Abend allerseits,

    bitte habt Nachsicht mit einem Steuererklärungsneuling, habe die letzten Stunden intensiv recherchiert, aber noch einige offene Fragen:

    Ich möchte jetzt noch schnell die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für die Jahre 2011 und 2012 erledigen, in diesen Jahren habe ich studiert und kein Einkommen erzielt. Ich brauche den Hauptvordruck sowie Anlage N.

    Habe ich die Pauschalen richtig eingetragen?

    Anlage N - Werbungskosten - Fortbildungskosten:

    Zeile 45
    Fahrtkosten (hier und nicht in Zeile 32, weil Uni ungleich Arbeitsstätte?)
    Studiengebühren
    Büromaterialien: 110€
    Fachliteratur: 80€
    Telefon/Internet: 240€

    Anlage N - Werbungskosten - Weitere Werbungskosten:

    Zeile 47
    Kontoführungsgebühren: 16€

    Werden zum derzeitigen Stand (2016) die Fahrtkosten für die Jahre 2011 und 2012 noch mit Bahn-Fahrkarten (fahre öffentlich) oder bereits mit der Pendlerpauschale angegeben?
    Falls letzteres zutrifft: Entfernung Uni-Wohnort einfach * Anzahl der Unitage im gesamten Jahr * 0,30€ = Pendlerpauschale (?). Wieviele Urlaubs/Krankheitstage werden üblicherweise angesetzt?

    Und nun noch ein letztes, ich habe im Oktober 2011 angefangen zu studieren. Können in diesem Jahr die angeführten Pauschalen voll angegeben werden oder dürfen diese nur anteilig für 3 Monate angegeben werden?

    Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich für hilfreiche Antworten!
    Beste Grüße
    Zuletzt geändert von Eli Sabeth; 27.11.2016, 23:24.

    #2
    AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

    Kleine Anmerkung am Rande:

    Für Büromaterial, Fachliteratur, Kontoführungsgebühr und Telefonkosten gibt es keine Pauschalen.
    Hierbei handelt es sich nur um Nichtbeanstandungsgrenzen bzw. Höchstbeträge (Telefonkosten).

    Man kann grundsätzlich nur die Aufwendungen geltend machen, welche man auch tatsächlich hatte.


    Ansonsten, bei einem Erststudium gibt es sowieso keine Werbungskosten sondern nur Sonderausgaben und damit keinerlei Verlustvortrag.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

      Zitat von Eli Sabeth Beitrag anzeigen
      Guten Abend allerseits,

      bitte habt Nachsicht mit einem Steuererklärungsneuling, habe die letzten Stunden intensiv recherchiert, aber noch einige offene Fragen:
      ....................
      Wieviele Urlaubs/Krankheitstage werden üblicherweise angesetzt?


      Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich für hilfreiche Antworten!
      Beste Grüße
      Hallo Eli Sabeth,

      du musst natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen wieviel Tage warst du krank und wieviel Tage hattest du Urlaub.

      Tschüß

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        #4
        AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

        Guten Morgen,

        vielen Dank für die Antworten!

        Die genauen Fachausdrücke sind mir nicht bekannt, genau die Nichtbeanstandungsgrenzen meine ich. Ich hatte ohnehin höhere Kosten als diese, aber als junger naiver Student hebt man üblicherweise keine Belege auf... die Sachlage zum Erststudium ist mir bekannt, ich lege bis zur Urteilsverkündung Einspruch ein.

        Urlaubs-/Krankheitstage zähle ich nach.

        Bezüglich Fahrtkosten: Sind diese in Zeile 45 am richtigen Platz und werden nun Fahrkarten oder Pendlerpauschalen angesetzt?

        Besten Dank und Grüße

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

          Zitat von Eli Sabeth Beitrag anzeigen
          die Sachlage zum Erststudium ist mir bekannt, ich lege bis zur Urteilsverkündung Einspruch ein.
          Der wäre aber unzulässig, also lass es. Der Bescheid ergeht in dem Punkt vorläufig.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

            Zitat von Eli Sabeth Beitrag anzeigen
            Bezüglich Fahrtkosten: Sind diese in Zeile 45 am richtigen Platz und werden nun Fahrkarten oder Pendlerpauschalen angesetzt?
            Hallo,
            weiß hier niemand Rat? Soweit ich weiß, wurde 2014 eingeführt, dass nur noch Pendlerpauschale gilt. Aber nach welcher Rechtslage muss ich mich fürs Steuerjahr 2011 richten, nach dem des betreffenden Jahres oder dem gegenwärtigen?

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              #7
              AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

              Hallo Eli Sabeth,

              Gesetzesänderungen die für 2014 beschlossen wurden, gelten natürlich erst in der Steuererklärung für 2014.

              Schau dir mal die Anlagen N der einzelnen Jahre 2011 bis 2014 an, da erklärt sich einiges, z.Bsp. musst du in 2011 und 2012 noch das PKW-Kennzeichen angeben, mit dem du gefahren bist.

              Als Student hast du da nicht die öffentlichen Verkehrsmittel im Semesterticket jeweils mit einem Beitragssatz enthalten, das kenne ich jedenfalls aus eigener Erfahrung mit meinen Kindern so.
              Je nach Lage der Uni waren das Streckenentfernungen bis zu 100 km Wohnort - Uni quasi für ein halbes Jahr mit 50 bis 60 Euro abgegolten.

              Steuerberatung kann und darf das Forum hier nicht leisten, steuerliche Fragen wie was kann ich alles herausholen oder ansetzen usw. beantworten Angehörige der Berufsgruppe Steuerberater.
              Natürlich bewegt sich die Ausfüllhilfe bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung manchmal schnell auch in einer Grauzone.

              Tschüß

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                #8
                AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

                Hallo holzgoe,

                vielen Dank, das hilft mir schon mal ordentlich weiter. Da habe ich die Fragen vermutlich etwas zu offensiv gestellt, ich hatte nicht die Absicht, zu fragen, wo ich noch was rausholen kann.

                Dennoch würde ich gerne noch eine Frage zur allgemeinen Rechtslage stellen:
                Sehe ich das richtig, dass Fahrtkosten 2011-2013 noch mit Dienstreisepauschale (KM hin und zurück) angegeben werden können und ab 2014 dann Pendlerpauschale (KM einfach)?

                Deinen vorletzten Absatz versteh ich nicht ganz, liegt vielleicht an der Uhrzeit. Also Semestertickets kann man vor/nach 2014 NICHT ansetzen (und Deine Kinder haben trotz 100km nur wenig ansetzen können?)?

                Herzlichen Dank und viele Grüße!
                Zuletzt geändert von Eli Sabeth; 01.12.2016, 00:13.

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

                  Hallo Eli Sabeth,

                  ich wollte sagen, dass mit den im Semesterticket enthaltenen Fahrtkosten ja die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro niemals erreicht wurde.

                  Die Entfernungspauschale gilt meines Wissens in allen Jahren immer nur einfache Strecke Wohnort ->Arbeitsstätte oder Uni, ich bin auch kein Experte für Einkommensteuer.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    ich wollte sagen, dass mit den im Semesterticket enthaltenen Fahrtkosten ja die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro niemals erreicht wurde.
                    Für die Entfernungspauschale (gilt seit VZ 2014 auch für den Weg zwischen Wohnung und Uni) sind doch die tatsächlichen Kosten (hier Semesterticket) ohne Bedeutung. Genau deswegen werden doch verkehrsmittelunabhängig nur "Entfernungskilometer*Tage*0,30€/km" pauschal als Werbungskosten abgerechnet.
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

                      Hallo,

                      >>>Für die Entfernungspauschale (gilt seit VZ 2014 auch für den Weg zwischen Wohnung und Uni) sind doch die tatsächlichen Kosten (hier Semesterticket) ohne Bedeutung.

                      Richtig. Der TS fragt aber - auch - für Jahre davor.

                      Bis 2013* gelten die Vorschriften zu Dienstreisen (PKW pauschal 30 Cent/km, bei allem anderen - etwa einem Semesterticket - die realen Kosten).
                      Und ab 2014* dann nur noch die Entfernungspauschale (30 Cent/Entfernungs-km, aber unabhängig davon wie man sich wirklich bewegt hat).

                      *das Jahr hab' ich jetzt mal ungeprüft übernommen - ich hätte gedacht es war später

                      Entscheidender Unterschied bei angenommener Strecke Wohnort zu Uni von 20 km: Dienstreise 40 km, Entfernungspauschale nur 20 km (sprich: halbe Fahrstrecke - ich frage mich schon immer wer sich das ausgedacht hat, und vor allem warum?).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag Student - Pauschalen richtig eintragen

                        Sehe ich das richtig, dass Fahrtkosten 2011-2013 noch mit Dienstreisepauschale (KM hin und zurück) angegeben werden können
                        Die Rechtslage vor 2014 hatte Vor- und Nachteile:

                        Nur wenn die Fahrten tatsächlich mit einem Pkw durchgeführt wurden, darf die Dienstreisepauschale (KM hin und zurück) in Ansatz gebracht werden.

                        Wenn jedoch der ÖPNV genutzt wurde, sind die Kosten für die Fahrkarten maßgeblich. Auch ein Semesterticket ist eine Fahrkarte.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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