AW: Vorweggenommene Werbungskosten Anlage V
Hallo hg32x,
du fügst im Elsterformular die Anlage V hinzu und das Einheitswertzeichen kannst du mit Nullen füllen und eine Stelle muss eine Ziffer sein oder Buchstabe, dann läuft die Plausiprüfung durch.
Das aktuellste zur Verfügung stehende Jahr ist ja 2015 da kannst du die Auswirkungen berechnen auf Seite 2 trägst du die Werbungskosten ein.
Korrekt -> es geht auch ohne Eintrag, dann kommt nur ein grüner Hinweis.
Tschüß
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Vorweggenommene Werbungskosten Anlage V
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AW: Vorweggenommene Werbungskosten Anlage V
Zitat von hq32x Beitrag anzeigenzwingend
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AW: Vorweggenommene Werbungskosten Anlage V
Es wird nicht nach dem Einheitswert gefragt, sondern nach dem Einheitswert-Aktenzeichen.
Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Pflichteingabe. Deine Erklärung kannst du also auch ohne das EW-AZ rechnen und versenden.
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Vorweggenommene Werbungskosten Anlage V
Hallo,
ich habe vor kurzem eine Eigentumswohnung im Neubau erworben, die vermietet werden soll.
Der Mietvertrag läuft ab 1.1.17 und der Makler hat bereits seine Leistungen fakturiert.
Jetzt wollte ich schonmal vorab testen, wie das im ElsterFormular geht.
Es wird für die Anlage V zwingend ein Einheitswert benötigt, der aber aufgrund der ausstehenden Fertigstellung noch garnicht existiert.
Wie bzw. wo kann ich die "vorweggenommenen Werbungskosten" eintragen?
Viele Grüße
MaxStichworte: -
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