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Steuerberechnung: Vorsorgeaufwand falsch?

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    #31
    AW: Steuerberechnung: Vorsorgeaufwand falsch?

    Hallo Charlie24,

    völlig richtig, man sieht es immer sofort jetzt ob sich was ändert.
    Wenn baui die Abweichung zum Steuerbescheid hat, dann bleibt eben vielleicht nur noch der Eintrag in Zeile 10 mit Nein als Erklärung für seine falsche Berechnung.

    Tschüß

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      #32
      AW: Steuerberechnung: Vorsorgeaufwand falsch?

      Hallo,

      vielleicht würde es helfen, die Anlage Vorsorgeaufwand schlicht zu löschen,
      neu anzulegen und akribisch zu befüllen.
      Gruß, Basteltyp

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        #33
        AW: Steuerberechnung: Vorsorgeaufwand falsch?

        Die Angaben zu den AG-Beiträgen sind zwar teilweise widersprüchlich (Zeile 26?), aber letztendlich wäre es für mich auch ungewöhnlich, wenn ein AN kein AG-Zuschüsse zur KV/PV auf der LStB bzw. in der Anlage Vorsorgeaufwand hat. Ist das tatsächlich so, darf in Zeile 23/24 natürlich nur der AN-Eigenanteil stehen.

        Im Übrigen wäre hier konkretes Zahlenmaterial vom TE äußerst hilfreich.
        mfg. - Kent

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          #34
          AW: Steuerberechnung: Vorsorgeaufwand falsch?

          Im Übrigen wäre hier konkretes Zahlenmaterial vom TE äußerst hilfreich.
          Zahlenmaterial wollte er aber nicht liefern. Er hat sich auch nicht zu der Frage geäußert, ob er steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV erhält oder nicht.

          Wenn ja, dann hat er sie jedenfalls nicht erklärt. Ich habe in meiner Mustererklärung dementsprechend auch keine eingetragen.

          Es kann solche Exoten geben. Ich selbst war bis zu meiner Verrentung rentenversicherungspflichtiger Angestellter mit einer Beihilfezusage analog der eines bayerischen Beamten.

          Ich habe meine private Restkostenversicherung allein getragen, mein Arbeitgeber hat die Kosten für meine Beihilfe bzw. für meine Beihilfeversicherung getragen.

          Bei mir war nur die Vorsorgepauschale in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, die aber nicht in die Einkommensteuererklärung einfließt.

          Wenn der TE steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV erhalten hat, ohne sie zu erklären, dann würde die Abweichung zwischen der Vorausberechnung in ElsterFormular und dem Steuerbescheid darauf zurückzuführen sein,
          mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen hätte das dann gar nichts zu tun.

          Der Fehler läge bei ihm und nicht im Berechnungsmodul von ElsterFormular.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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