Hallo,
ich war das ganze Jahr 2016 Arbeitslos und habe meine Abfindung (Arbeit bis Dez.2015) im Januar 2016 ausgezahlt bekommen. Dazu habe ich die Lohnsteuerbescheinigung (LSK 6) erhalten, in der nur die Zeilen 3,4,5 ausgefüllt sind, was soweit ok ist. Ich möchte das bei der Steuererklärung im nächsten Jahr, die Fünftelregelung angewendet wird.
Meine Frage: Kann bzw. darf ich dazu in ‚Elster‘ Zeile 19 mit der Abfindungssumme aus Zeile 3 ausfüllen, obwohl diese Zeile 19 im Original (was ja den Finanzamt elektronisch zugeht) nicht ausgefüllt ist?
Oder muss man die Fünftelregelung per Anschreiben beantragen bzw. den 'Abfindungsvertrag' mit einreichen? (Alle Bedingungen bzw. Voraussetzungen für die Fünftelregelung sind erfüllt)
Mfg
ich war das ganze Jahr 2016 Arbeitslos und habe meine Abfindung (Arbeit bis Dez.2015) im Januar 2016 ausgezahlt bekommen. Dazu habe ich die Lohnsteuerbescheinigung (LSK 6) erhalten, in der nur die Zeilen 3,4,5 ausgefüllt sind, was soweit ok ist. Ich möchte das bei der Steuererklärung im nächsten Jahr, die Fünftelregelung angewendet wird.
Meine Frage: Kann bzw. darf ich dazu in ‚Elster‘ Zeile 19 mit der Abfindungssumme aus Zeile 3 ausfüllen, obwohl diese Zeile 19 im Original (was ja den Finanzamt elektronisch zugeht) nicht ausgefüllt ist?
Oder muss man die Fünftelregelung per Anschreiben beantragen bzw. den 'Abfindungsvertrag' mit einreichen? (Alle Bedingungen bzw. Voraussetzungen für die Fünftelregelung sind erfüllt)
Mfg
Kommentar