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Anlage Versorgungsaufwand

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    Anlage Versorgungsaufwand

    Hallo zusammen,

    ich bin Anfänger in Sachen Einkommensteuer.

    Es geht um die Steuererklärung für das Jahr 2015. In der Anlage Versorgungsaufwand habe ich zur Auswahl:

    Die Unfallversicherung in Zeile 50?

    Rentenversicherungen kommen die in Zeile 51?

    Kapitallebensversicherungen ebenfalls Zeile 51?

    Wird die Lebensversicherung auf einmal ausgezahlt kommt die Zeile 52 ins Spiel oder sehe ich das falsch?

    Wo trage ich Lebensversicherungen ein die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden oder kann man die nicht steuerlich absetzen?

    Ist die Privathaftpflicht absetzbar? Wenn ja wo und in welcher Zeile?

    Was für Versicherungen kann man eigentlich absetzen? Auto, Tier...?

    Danke für die Hilfe

    MfG

    #2
    AW: Anlage Versorgungsaufwand

    Bei ElsterFormular stehen die Antworten zu deinen Fragen eigentlich all in der Eingabehilfe.

    Die kann man sich auf der rechten Seite dauerhaft einblenden lassen. Das geht im Menü Hilfe unter Eingabehilfe anzeigen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Versorgungsaufwand

      Hallo MaSp,

      im Normalfall wird bei den meisten durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung usw. der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen schon erreicht, und damit wirken sich die von dir benannten Versicherungen nicht mehr als Sonderausgaben aus.

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage Versorgungsaufwand

        Hallo,

        irgendwie komme ich mit der Online-Erklärung auch nicht zurecht.

        Hinsichtlich dem Formular "Vorsorgeaufwand" habe ich für Lebensversicherungen einen Jahresbetrag von 2000 € einzutragen...
        ... aber irgendwie scheint bei der Berechnung dieser Betrag nicht berücksichtigt zu werden, denn egal ob ich bei Lebensversicherung
        (oder auch bei den Haftpflichtversicherung) einen Betrag eingetrage oder nicht - die Steuerberechnung bleibt auf den ct gleich.

        Das kann doch so nicht richtig sein? Oder wo ist mein Fehler?

        Ein hilfreicher Tipp wäre super

        Danke

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          #5
          AW: Anlage Versorgungsaufwand

          Die Antwort hat Dir holzgoe doch schon geliefert, bitte lesen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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