Hallo!
Muss ich bei der Vorsteueranmeldung auch Einnahmen aus Subunternehmer-Tätigkeiten angeben, die nach §13b Umst.-Gesetz vom Rechnungsempfänger versteuert werden müssen?
Denn eigentlich geht es bei der Vorsteueranmeldung doch nur um die Steuer, die ich vom Kunden eingenommen habe und an das Finanzamt abführen muss und um die Steuer, die ich an andere Firmen vorausgezahlt habe und vom zu zahlenden Vorsteuerbetrag abziehen kann...Oder??
Danke für eure Hilfe.
Igor
Muss ich bei der Vorsteueranmeldung auch Einnahmen aus Subunternehmer-Tätigkeiten angeben, die nach §13b Umst.-Gesetz vom Rechnungsempfänger versteuert werden müssen?
Denn eigentlich geht es bei der Vorsteueranmeldung doch nur um die Steuer, die ich vom Kunden eingenommen habe und an das Finanzamt abführen muss und um die Steuer, die ich an andere Firmen vorausgezahlt habe und vom zu zahlenden Vorsteuerbetrag abziehen kann...Oder??
Danke für eure Hilfe.
Igor
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