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ELSTER Vorsteueranmeldung-Subunternehmer

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    ELSTER Vorsteueranmeldung-Subunternehmer

    Hallo!

    Muss ich bei der Vorsteueranmeldung auch Einnahmen aus Subunternehmer-Tätigkeiten angeben, die nach §13b Umst.-Gesetz vom Rechnungsempfänger versteuert werden müssen?

    Denn eigentlich geht es bei der Vorsteueranmeldung doch nur um die Steuer, die ich vom Kunden eingenommen habe und an das Finanzamt abführen muss und um die Steuer, die ich an andere Firmen vorausgezahlt habe und vom zu zahlenden Vorsteuerbetrag abziehen kann...Oder??

    Danke für eure Hilfe.

    Igor

    #2
    AW: ELSTER Vorsteueranmeldung-Subunternehmer

    Hallo igorkrell,

    schau dir doch die Umsatzsteuer-Voranmeldung mal an und lies die Eingabehilfe dazu ->Zeile 40 Kz.60:
    Hier sind die übrigen von Ihnen im Inland ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze nach § 13b Abs. 1 und 2 UStG einzutragen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet.

    Du solltest diese also im jeweiligen Zeitraum Monat oder Quartal mit melden.

    Tschüß

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      #3
      AW: ELSTER Vorsteueranmeldung-Subunternehmer

      Hallo holzgoe ,

      die Eingabe-"Hilfe" habe ich mir durchgelesen und war nur verunsichert. Denn schließlich beeinflusst diese Angabe ja nicht meine Steuerschuld. Habe mich gefragt wozu das dann bei der Ust-Voranmeldung von Bedeutung ist, da ich diese Einnahme ja bei der jährlichen Steuererklärung angebe...

      Ist dann alles immer doppelt und dreifach und ebenso nervig :-/

      Danke für deine Hilfe!

      Gruß

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        #4
        AW: ELSTER Vorsteueranmeldung-Subunternehmer

        Zitat von igorkrell Beitrag anzeigen
        schließlich beeinflusst diese Angabe ja nicht meine Steuerschuld
        Sieht das nicht für das Finanzamt ein bisschen komisch aus, wenn Du kaum Umsätze hast, aber viele Vorsteuern? Wäre es vorstellbar dass das Finanzamt auch gern wissen möchte, dass es noch jemanden gibt, der Deine Umsätze versteuern muss?

        Also: Deine Umsätze musst Du natürlich vollständig erklären!

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          #5
          AW: ELSTER Vorsteueranmeldung-Subunternehmer

          Meine Umsätze setzen sich zu 60-70% aus Umsätzen inkl. Ust. zusammen, also übersteigen meine Vorsteuern nicht die Umsatzsteuer, aber ich verstehe was du meinst und kann den Gedanken des Finanzamtes auch nachvollziehen.

          Gut, dann weiß ich jetzt Bescheid - vielen Dank!

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            #6
            AW: ELSTER Vorsteueranmeldung-Subunternehmer

            Hallo igorkrell,

            derjenige der die Steuer schuldet, muss sie ja auch in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung erklären !

            Tschüß

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