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Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

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    Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

    Hallo zusammen, ich habe mich gerade angemeldet, da ich zu meiner Frage keine Antwort gefunden habe. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
    Frage 1: Für 2015 besteht für mich keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, zumindest treffen auf mich die Kriterien nicht zu. Ich habe trotzdem mal meine Daten eingegeben und da wird mir berechnet, dass ich knapp 100 Euro nachzahlen müsste, wenn ich eine machen würde. Bin ich dann verpflichtet eine zu machen? Oder hat der Staat sich dann halt ein wenig verschätzt zu meinen Gunsten?

    Frage 2: Am Ende des Formulars steht: Ihre Einkommensteuerbelastung [...] beträgt 14,17 %. Das ist dann mein individueller Steuersatz?
    Ich hatte in dem Jahr eine Aktienausschüttung, die mit einer Kapitalertragssteuer von 25% besteuert wurde. Könnte ich dann dafür den geringeren Prozentsatz von 14,17 geltend machen?

    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

    #2
    AW: Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

    Zu Frage 1: Das lässt sich ohne weitere Angaben nicht beantworten, vielleicht hast du auch einen Fehler beim Ausfüllen gemacht.

    Zu Frage 2: Die 14,17% sind dein Durchschnittssteuersatz, für die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen kommt es aber auf den Grenzsteuersatz an. Du kannst ja die Anlage KAP beifügen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

      Hallo,

      >>>Ich hatte in dem Jahr eine Aktienausschüttung, die mit einer Kapitalertragssteuer von 25% besteuert wurde.

      Nur eine welche besteuert wurde, oder insgesamt nur eine? Hast du deiner Bank(en) einen Freistellungsauftrag erteilt?

      Aber wie schon gesagt kannst du einfach mal die Anlage KAP hinzufügen und die Günstigerprüfung ankreuzen (Zeile 4). Anmerkung dazu: Du musst in diesem Fall alle Kapitalerträge bei allen Banken eintragen.


      >>>Ich habe trotzdem mal meine Daten eingegeben und da wird mir berechnet, dass ich knapp 100 Euro nachzahlen müsste, wenn ich eine machen würde.

      Hast du auch die Anlage Vorsorgeaufwand eingefügt? (der Klassiker, wenn bei Nichtabgabepflichtigen eine Nachzahlung herauskommt)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

        Hallo root66,

        wenn keine Abgabepflicht besteht, musst du keine einreichen, egal was dabei rauskommt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

          Ich habe die Anlage Vorsorgeaufwendungen bereits angefügt, da stehen dann aber nur die Abzüge der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung für mich und meine Frau sowie 2x Haftpflicht drin, mehr gibts nicht einzutragen, denke ich jedenfalls. Bei Punkt 2 habe ich 2x "Ja" angeklickt.

          Der komplette Freistellungsauftrag ging für die Aktien drauf, alle anderen Zinsen wurden mit 25% Abzug belegt. Wie ich inzwischen herausgefunden habe, liegt mein Grenzsteuersatz über 25%, daher brauche ich eigentlich keine Anlage Kap und Günstigerprüfung zu machen. Oder bringt mir das etwas, wenn ich trotzdem alles aufführe?

          Kann es noch daran liegen, dass wir in den Werbekosten nur 2x die 1000 Euro angeben können und nicht mehr? Oder habe ich da etwas falsch eingetragen? Wenn ich ein paar Sachen angebe wie z.B. Km-Geld oder Waschkosten und komme damit nicht über die zusammen 2000 Euro, wird das dann automatisch ergänzt auf den Mindestbetrag?

          Wenn ich meine Daten in so einen Basic-Online-Rechner eingebe, müsste ich laut diesem etwas herausbekommen. Wundere mich auch...

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            #6
            AW: Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

            Hallo,

            >>>Oder bringt mir das etwas, wenn ich trotzdem alles aufführe?

            Nein, dann bringt es nichts. In Grenzfällen (Grenzsteuersatz nur knapp über 25%) würde ich aber trotzdem dazu raten, man weiß ja nie.


            >>>Kann es noch daran liegen, dass wir in den Werbekosten nur 2x die 1000 Euro angeben können und nicht mehr? Oder habe ich da etwas falsch eingetragen?

            Daran kann es nicht liegen, die 100 Euro berücksichtigt der Arbeitgeber auch schon. Was mir aber noch einfällt ist ein relativ geringer Lohn (Ausbildung) oder öffentlicher Dienst, in diesen beiden Fällen kann es vorkommen, dass zu viel Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt wurden (wieder vom Arbeitgeber, das ist nämlich alles in der Lohnsteuertabelle eingerechnet und nach der wird abgerechnet). Trifft einer dieser Fälle?


            >>>... wird das dann automatisch ergänzt auf den Mindestbetrag?

            Praktisch ja. Wenn man zu wenig Werbungskosten angibt dann greift halt die Pauschale. Daher kann man sich die Angabe dann auch ganz sparen, bringt nichts.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

              Vielen Dank für die Antworten.

              Auf mich trifft beides nicht zu.

              Kann es daran liegen, dass ich pro Monat 80 Euro meines Lohnes als Fahrtgeld und somit steuerlich befreit bekomme?

              Ansonsten frage ich mich, wie der Staat auf die festgelegte Summe kommt. In der pdf-Datei, die man kurz vor dem Abschicken des Elster-Formulars anschauen kann, steht oben in der Tabelle Seite 1: "Festgesetzt werden XXX € Einkommenssteuer und XXX € Solizuschlag". Wie kommt der Staat da drauf?
              Aufgrund dieser beiden Werte, die höher sind als das am Ende wirklich abgezogene, komme ich dann auf "verbleibende Beträge von insgesamt etwa 130 €". Hat diese Zahl überhaupt eine wirkliche Relevanz? Ein Rechner vom Steuerring zeigt mir an, dass ich etwa 200 Euro wieder zurückbekommen müsste. Ich bin nochmal alles durchgegangen aber finde keine Fehler in den Elster-Eintragungen.

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                #8
                AW: Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

                Zitat von root66 Beitrag anzeigen
                Kann es daran liegen, dass ich pro Monat 80 Euro meines Lohnes als Fahrtgeld und somit steuerlich befreit bekomme?
                Werden bei der Steuerberechnung unter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Werbungskosten bz. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt?

                Zitat von root66 Beitrag anzeigen
                Ansonsten frage ich mich, wie der Staat auf die festgelegte Summe kommt
                Gleich unter dem Punkt Abrechnung befindet sich in der pdf-Datei der Punkt Besteuerungsgrundlagen/Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Da siehst Du wie die Steuer zustande kommt.

                Zitat von root66 Beitrag anzeigen
                In der pdf-Datei, die man kurz vor dem Abschicken des Elster-Formulars anschauen kann
                Die Berechnung kann jederzeit durch Klicken auf das Taschenrechner-Symbol durchgeführt werden! Oder arbeitest Du gar nicht mit ElsterFormular?

                Zitat von root66 Beitrag anzeigen
                Hat diese Zahl überhaupt eine wirkliche Relevanz?
                Natürlich!

                Zitat von root66 Beitrag anzeigen
                Ein Rechner vom Steuerring zeigt mir an, dass ich etwa 200 Euro wieder zurückbekommen müsste
                Wo sind die Unterschiede? Zeig mal!

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                  #9
                  AW: Abgabepflicht Einkommens-Steuererklärung

                  Hallo,

                  >>> Hat diese Zahl überhaupt eine wirkliche Relevanz?

                  Jein. Denn die Berechnung basiert natürlich nur auf den von dir eingegebenen Daten. Das Finanzamt kann aber davon abweichen, etwa wenn manche Absetzungen nicht anerkannt werden, oder wenn es weitere Einkünfte gab (Lohnersatzleistungen).
                  Grundsätzlich ist aber die Berechnungsroutine identisch, das Finanzamt benutzt im Kern die selbe Software wie Elster.


                  >>>Ein Rechner vom Steuerring zeigt mir an, dass ich etwa 200 Euro wieder zurückbekommen müsste.

                  Da würden mich die Abweichungen auch interessieren. Leg' doch mal beide Berechnungen nebeneinander und vergleiche.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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