Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommensteuererklärung 2016

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Einkommensteuererklärung 2016

    Dennoch wurden bei der ESt-Erklärung 2015 deutlich höhere Sonderausgaben berücksichtigt.
    Die Frage ist, ob du den Einkommensteuerbescheid meinst oder die Vorausberechnung von ElsterFormular?

    Ein nach wie vor häufiger Fehler ist, dass in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 11 fälschlich Nein statt Ja angekreuzt wird.

    Gesetzesänderungen bezüglich der Vorsorgeaufwendungen hat es nicht gegeben, allerdings steigt der abziehbare Teil der Rentenversicherungsbeiträge derzeit noch um 2% jährlich
    und beträgt 2016 dann 82% der Summe aus AG- und AN-Beiträgen. Da der AG seinen Beitragsanteil komplett steuerfrei leistet, wird der von den 82% natürlich abgezogen.
    Aus der Vorausberechnung ist der Rechengang auch ersichtlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      AW: Einkommensteuererklärung 2016

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Frage ist, ob du den Einkommensteuerbescheid meinst oder die Vorausberechnung von ElsterFormular?

      Ein nach wie vor häufiger Fehler ist, dass in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 11 fälschlich Nein statt Ja angekreuzt wird.

      Gesetzesänderungen bezüglich der Vorsorgeaufwendungen hat es nicht gegeben, allerdings steigt der abziehbare Teil der Rentenversicherungsbeiträge derzeit noch um 2% jährlich
      und beträgt 2016 dann 82% der Summe aus AG- und AN-Beiträgen. Da der AG seinen Beitragsanteil komplett steuerfrei leistet, wird der von den 82% natürlich abgezogen.
      Aus der Vorausberechnung ist der Rechengang auch ersichtlich.
      dazu habe ich eine Frage : Ich habe meinen Riester-Vertrag 2015 abgeschlossen und seitdem weder am eingezahlten Beitrag noch sonst irgendwas geändert. Muss ich da dann trotzdem Ja ankreuzen oder verstehe ich das jetzt falsch ? Wenn ich ja ankreuzen muss, warum ist das so ?

      Kommentar


        #18
        AW: Einkommensteuererklärung 2016

        Hallo Sabine,

        in diesem Thread geht es ja um die Frage, warum die Einkommensteuererklärung 2016 noch nicht mit ElsterFormular gemacht werden kann. Er ist also überholt.

        Da Du Dich auf vorhergehende Beiträg beziehst stellt sich die Frage, ob es genügt, den letzten Beitrag von Charlie zu lesen. um Deine Frage zu verstehen, oder ob ich mehr Initiative ergreifen muss. Ich jedenfalls hab keine Lust, mir jetzt den Thread nochmal von vorn bis hinten durchzulesen.

        Vielleicht solltest Du gucken, ob Deine Frage im Forum schon mal beantwortet wurde. Wenn nicht, dann machst Du am besten einen neuen Thread auf.

        Kommentar


          #19
          AW: Einkommensteuererklärung 2016

          Ich habe meinen Riester-Vertrag 2015 abgeschlossen ...
          Für Riester-Verträge passt dieser Thread überhaupt nicht. Das sind wieder andere Vorsorgeaufwendungen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            AW: Einkommensteuererklärung 2016

            Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
            So spät kommt das wieder ... Dabei hat man ja gerade zwischen den Jahren / erste KW Zeit für sowas...oh mann...
            ich würde einfach eine neue Steuererklärung in der Version des Vorjahres anlegen,
            und dann bei erscheinen des aktuellen Steuererklärung die Daten aus dem "sogenannten" Vorjahres übernehmen.

            Damit kann man also vorarbeiten.

            Oder geht soetwas nicht?

            mfg BMS240

            Kommentar


              #21
              AW: Einkommensteuererklärung 2016

              Hallo BMS240,

              das geht natürlich, aber dein Tipp kommt ja etwas spät, denn seit 11.01.2017 steht ja das aktuelle Jahr 2016 im Elsterformular zur Verfügung.

              Tschüß

              Kommentar


                #22
                AW: Einkommensteuererklärung 2016

                das stimmt, aber den Tip kann er ja zum Ende des Jahre s auch benutzen,
                und das kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.

                mfg
                BMS240

                Kommentar


                  #23
                  AW: Einkommensteuererklärung 2016

                  Hallo BMS240,

                  also er kann sich natürlich auch in der Silvesternacht nach 0:00 Uhr sich in das EOP einloggen und die Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr eingeben , da erspart er sich das und weiterhin gilt ja die Aussage die hier am Anfang des Thread kam -> alle Institutionen haben bis zum 28.02. des Folgejahres Zeit die Belege elektronisch zur Verfügung zu stellen und ohne die erforderlichen Belege kann er seine Steuererklärung auch nicht fertigmachen.......
                  Aber lassen wir das ......jedem Tierchen sein Pliessierchen.

                  Tschüß

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X