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Verlustvortrag für Veräusserungsgewinn (Container)

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    Verlustvortrag für Veräusserungsgewinn (Container)

    Es liegt mir ein Bescheid für einen Verlustvortrag 2015 vor. Hierzu habe ich folgende Fragen:
    1. Wie kann der Verlustvortrag bei der EKSt 2016 (Veräußerungsgewinn ist gegeben) geltend gemacht werden
    1a. in welchen Formular ist der Betrag einzutragen und wenn nicht
    1b. in welchen Formular u. Zeile ist ein Häckchen zu setzen
    2. Kann neben dem Verlustvortrag auch der aktuelle Verlust aus Leistungen aus 2016 (Anl SO) angesetzt werden?
    wenn ja, in welchen Formular und Zeile
    3. Muss ein Verlustvortrag aus Leistungen (§23) immer im Folgejahr mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet werden,
    oder besteht die Möglichkeit den Verlustvortrag zu sammeln und gezielt erst in einem der Folgejahre nur nutzen (z.B. wenn ein hoher Gewinn zu erwarten ist)?

    #2
    AW: Verlustvortrag für Veräusserungsgewinn (Container)

    Deine Fragen betreffen nicht vorrangig ElsterFormular sondern Steuerrecht!

    Lies einfach mal die Ausfüllhilfe zu Zeile 51 bzw. Zeile 13 der Anlage SO, dann solltest du eigentlich verstehen, was beim Verlustrück- bzw. Verlustvortrag bei Leistungen und privaten Veräußerungsgeschäften möglich ist..
    Beachte bitte, dass Verlustverrechnungen bei bestimmten Einkunftsarten auf die Einkunftsart beschränkt sind!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 14.12.2016, 20:56.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag für Veräusserungsgewinn (Container)

      Hallo,

      >>>Es liegt mir ein Bescheid für einen Verlustvortrag 2015 vor.

      Und was für eine Art von Verlustvortrag? Passt das zu dem vorliegenden Veräußerungsgewinn?


      >>>oder besteht die Möglichkeit den Verlustvortrag zu sammeln und gezielt erst in einem der Folgejahre nur nutzen (z.B. wenn ein hoher Gewinn zu erwarten ist)?

      Nein, das geht nicht.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Verlustvortrag für Veräusserungsgewinn (Container)

        Hallo,
        Ja, der Verlustvortrag passt zu dem vorliegenden Veräußerungsgewinn.
        Ich finde nur keine entsprechende Zeile in der Einkommensteuererklärung, in der ich den Verlustvortrag für einen Veräußerungsgewinn aus 2016 eintragen kann.
        Danke für den Hinweis auf meine Frage 3. Dies lässt darauf schließen, dass das FA automatisch den Verlustvortrag aus 2015 in 2016 berücksichtigt? Muss dazu eine Angabe gemacht werden?

        Franz

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        >>>Es liegt mir ein Bescheid für einen Verlustvortrag 2015 vor.

        Und was für eine Art von Verlustvortrag? Passt das zu dem vorliegenden Veräußerungsgewinn?


        >>>oder besteht die Möglichkeit den Verlustvortrag zu sammeln und gezielt erst in einem der Folgejahre nur nutzen (z.B. wenn ein hoher Gewinn zu erwarten ist)?

        Nein, das geht nicht.

        Stefan

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag für Veräusserungsgewinn (Container)

          Immer mal unterstellt die Vordrucke 2016 sehen identisch aus wie die zu 2015:

          Du kannst im Hauptbogen Zeile 80 ein Kreuzchen machen, nötig ist es aber nicht, das Finanzamt MUSS den Vortrag berücksichtigen und den Verlust dann auf den 31.12.2016 mit den Änderungen aus 2016 fortschreiben. Ansonsten musst Du gar nichts machen und kannst es auch nicht. Wenn Du Lust hast, kannst Du in der Anlage "Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung" Eintragungen in den Zeilen 3 ff. machen, diese haben aber nur Einfluss auf die Steuerberechnung von Elsterformular und werden NICHT an das Finanzamt übermittelt.

          2016er-Verluste werden vom Finanzamt zu denen zum 31.12.2015 hinzugerechnet, so dass es dann einen entsprechend höheren auf den 31.12.2016 gibt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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