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PKV Vorauszahlung

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    PKV Vorauszahlung

    Hallo zusammen,

    ich habe in diesem Jahr erstmal versucht eine Steuerersparnis durch Vorauszahlung (komplettes Jahr 2017 bereits in 2016) meiner PKV zu erzielen.
    Jetzt habe ich mit ElsterFormular und der ESt-Erklärung 2015 "herumgespielt" und stelle fest, dass die Sonderausgaben Vorsorgeaufwendungen sich "komisch" verhalten.
    D.h. nächstes Jahr eine zusätzliche Erstattung von ca. 900€ dafür im Folgejahr (bzw. Simulation f. 2015) ein Minus von 1600€ (bei gleichen Eingangswerten, nur ohne PKV-Beitrag)
    Kann mir das jemand vielleicht erklären? Bzw. müssen die Werte in Zeile 31 (Anlage V) eingetragen werden und warum bleibt Zeile 36 (egal wie hoch) unberücksichtigt?

    Danke & viele Grüße
    Max

    #2
    AW: PKV Vorauszahlung

    Hallo,

    Einkünfte aus Untervermietung musst du in Zeile 31 Anlage V eingeben

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: PKV Vorauszahlung

      Versicherungsbeiträge werden nur über den Höchstbetrag hinaus berücksichtigt soweit es sich um die Basis-Krankenversicherung handelt.

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        #4
        AW: PKV Vorauszahlung

        ??? PKV ist eigentlich die Abkürzung für private Krankenversicherung, die aber in der Anlage V sicher nichts zu suchen hat. FIGUL ist scheinbar schlauer, aber sag doch mal bitte ausdrücklich, was Du mit PKV meinst, stehe gerade auf dem Schlauch.

        Im übrigen Hinweis auf § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG:

        Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Zweieinhalbfache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden; dies gilt nicht für Beiträge, soweit sie der unbefristeten Beitragsminderung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs dienen.
        Zuletzt geändert von Picard777; 17.12.2016, 13:16.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: PKV Vorauszahlung

          FIGUL ist scheinbar schlauer, ...
          @Figul ist ncht schlauer, aber der TE schreibt selbst von einem Eintrag in die Anlage V, meint aber wohl die Anlage Vorsorgeaufwand.

          Bzw. müssen die Werte in Zeile 31 (Anlage V) eingetragen werden und warum bleibt Zeile 36 (egal wie hoch) unberücksichtigt?
          Die Zeile 31 der Anlage Vorsorgeaufwand galt letztmals für das Jahr 2014, ab 2015 sind die Beiträge zur Basisabsicherung der PKV in Zeile 23 einzutragen.

          Die Zeile 36 war 2104 für zusätzliche Pflegeversicherungen einschlägig. Die wirken sich steuerlich nur aus, wenn die Höchstbeiträge von 1.900,00 € / 3.800,00 € nicht bereits mit den Basisbeiträgen erreicht werden.

          Das ganze Vorauszahlungsthema wirkt sich steuerlich meines Erachtens ohnehin nur bei selbständigen Steuerpflichtigen mit stärker schwankenden Gewinneinkünften wirklich aus, für Arbeitnehmer mit kontinuierlichen Einkünften macht das eher keinen Sinn.

          Das hat jetzt allerdings mit ElsterFormular nichts zu tun.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 17.12.2016, 17:41. Grund: Satz vervollständigt
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: PKV Vorauszahlung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ganze Vorauszahlungsthema wirkt sich steuerlich meines Erachtens ohnehin nur bei selbständigen Steuerpflichtigen mit stärker schwankenden Gewinneinkünften wirklich aus, für Arbeitnehmer mit kontinuierlichen Einkünften macht das eher keinen Sinn.
            Bei privater KV/PV überschreiten die jährlichen Zahlungen für den Teil der Basisabsicherung meist bereits den für die anderen übrigen Vorsorgeaufwendungen geltenden Höchstbetrag (1.900 bzw 3.800). Abziehbar sind dann aber mindestens die Beiträge zur Basisabsicherung. Übrigen Versicherungen wie z.B. Unfall und Haftpflicht sind somit egal. Bei Vorauszahlung gibt es im Folgejahr weniger oder gar keine Beiträge zur Basisabsicherung in der privaten KV/PV. Der Höchstbetrag für die übrigen Versicherungen bleibt somit "frei". Einfaches Beispiel für einen Ledigen mit Basisbeitrag KV/PV 2.000 und die übrigen Versicherung 1.000 Euro. Ohne Vorauszahlung jährlich max. 1.900 Euro aber mindestens Basisbeitrag also jeweils 2.000 Euro. Mit Vorauszahlung für ein Jahr im Erstjahr max. 1.900 Euro aber mindetsens Basisbeitrag (egal ob lfd oder Vorauszahlung) also 4.000 Euro, im Folgejahr bleiben nur die übrigen mit 1.000 Euro, die unterm maximalen Betrag liegen und nicht gekappt werden. Statt 4.000 somit über beide Jahre 5.000 Euro.

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              #7
              AW: PKV Vorauszahlung

              Deine Ausführungen sind zutreffend, man hat allerdings ein gewisses Risiko, wenn man vor Ablauf de zweiten Jahre verstirbt und umsonst Beiträge gezahlt hat.

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                #8
                AW: PKV Vorauszahlung

                Die Frage ist natürlich, wie hoch die Beiträge zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen in der Praxis sind. Ich zahle da gerade mal 350,00 € jährlich, könnte also konkret etwa 130,00 € Steuern sparen.
                Mag sein, dass es sich unter diesem Aspekt lohnen würde, aber mir ist das ganze Prozedere wegen solch banaler Summen einfach zu umständlich.

                Mein Schwager macht eine Jahresvorauszahlung, weil ihm seine PKV dafür einen nicht unerheblichen Beitragsnachlass gewährt. Unter diesem Aspekt wäre eine Vorauszahlung natürlich auch interessant, aber das bieten wohl nicht alle Versicherer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: PKV Vorauszahlung

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Frage ist natürlich, wie hoch die Beiträge zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen in der Praxis sind. Ich zahle da gerade mal 350,00 € jährlich, könnte also konkret etwa 130,00 € Steuern sparen.
                  Mag sein, dass es sich unter diesem Aspekt lohnen würde, aber mir ist das ganze Prozedere wegen solch banaler Summen einfach zu umständlich.

                  Mein Schwager macht eine Jahresvorauszahlung, weil ihm seine PKV dafür einen nicht unerheblichen Beitragsnachlass gewährt. Unter diesem Aspekt wäre eine Vorauszahlung natürlich auch interessant, aber das bieten wohl nicht alle Versicherer.
                  Neben HP und UV zählen ja noch weitere Versicherungen mit zu den "übrigen". Z.B. Risiko-LV sowie private BU, RV, RV (zumindest Altverträge von vor 2005) und wenn ein Partner SV-Pflichtig ist, zahlt der ja auch noch eine AV und hat Beitragsteile in der KV und PV die nicht als Basis laufen. Muss letztlich jeder für sich schauen wieviel übrige da zusammenkommen. Und mit der lt. Gesetz maximal möglichen 2,5 fachen Vorauszahlung sind sogar "banale" vierstellige Summen Mindersteuer drin.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Deine Ausführungen sind zutreffend, man hat allerdings ein gewisses Risiko, wenn man vor Ablauf de zweiten Jahre verstirbt und umsonst Beiträge gezahlt hat.
                  Die Vorauszahlungen sind und bleiben Vorauszahlungen und werden erst mit jedem Versicherungsmonat echte Beiträge. Verstirbt der Zahler oder scheidet aus anderen Gründen (bei Kindern z.B. wegen eigener Pflichtversicherung bei Ausbildungsbeginn) aus, muss die Versicherung die zuviel geleisteten Vorauszahlungen natürlich ggf. auch an den/die Erben auszahlen. Nachteil der Rückerstattung ist natürlich, dass die Vorauszahlungen rückwirkend entfallen und der Bescheid des Vorauszahlungsjahres geändert werden muss. Das einizige Risiko ist damit der wohl eher unwahrscheinliche Fall einer Insolvenz des Versicherers.

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                    #10
                    AW: PKV Vorauszahlung

                    Zitat von Forumleser Beitrag anzeigen
                    Nachteil der Rückerstattung ist natürlich, dass die Vorauszahlungen rückwirkend entfallen und der Bescheid des Vorauszahlungsjahres geändert werden muss.
                    M.E. nicht, nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG ist bei DIESEN Sonderausgabenerstattungen nach Verrechnung mit anderen Beträgen im Erstattungsjahr bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein Erstattungsüberhang anzusetzen, trifft also regelmäßig dann den Erben in DESSEN Einkommensteuererklärung.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: PKV Vorauszahlung

                      Wer einen Vorteil für sich sieht bzw. rechnerisch ermittelt, ist ja nicht gehindert, diese Art der legalen Steueroptimierung zu nutzen. Das kann jeder für sich selbst ausrechnen.

                      Mit ElsterFormular hat das Thema allerdings nur insoweit zu tun, als die Ergebnisse über das Vorausberechnungsmodul simuliert werden können.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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