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Kinderbetreuungskosten eintragen 2008

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    Kinderbetreuungskosten eintragen 2008

    Hallo,
    ich bin absoluter Neuling auf dem Gebiet meine Eink.-Steuer selbst zu machen und brauche dringend Hilfe.
    Fakten: Eink-Steuer 2008 (ja 2008 stimmt, ich habe auch eine Aufforderung vom FA)
    vom Ehemann getrennt lebend, jeder allein veranlagt
    Kinderbetreuungskosten (1 Kind) von mir gezahlt (624,65 €/Jahr)

    Was muss ich in Zeile 61 + 62 eintragen? Mir wurde irgendwas von "Betrag x 2 : 3 " erzählt, aber das kann nicht stimmen. Und wenn ich "Betrag : 3 x 2" nehme kommt das wohl eher hin, aber wo soll ich das eintragen?

    Danke im voraus.
    Gretel

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten eintragen 2008

    Wenn man "Betrag x 2 : 3 " nicht nehmen möchte, darf man auch "Betrag : 3 x 2" nehmen, welche der beiden Zahlen man nehmen möchte, ist einem freigestellt. Hauptsache, man rundet am Ende auf.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten eintragen 2008

      Sorry, das habe ich jetzt verstanden.(rein rechnerisch)
      Wo trage ich nun aber welchen Betrag ein?
      Gruss Gretel

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten eintragen 2008

        handelt es sich um eine einzelveranlagung oder zusammenveranlagung (falls verheiratet?)

        in zeile 61 kommen die gesamten aufwendungen als komplett-betrag (also nicht 2/3)

        ab zeile 62 tragen sie ein, warum die kinderbetreuung noetig war, ggf. auch beim ehegatten.
        je nachdem wie sich die kosten aus zeile 61 auf die einzelnen zeiten oder ehegatten verteilen tragen sie dementsprechend diese beträge dazu ein. (auch wieder voll und nicht 2/3!).

        falls sie kinderbetreuungskosten wegen erwerbstaetigkeit geltend machen, müssen sie auch noch ab zeile 77 erklären, welche form der erwerbstaetigkeit und wie sich das falls vorhanden auf die ehegatten aufteilt.
        nur bei nichtselbständigen arbeitnehmern tragen sie dann bspw. in zeile 81 nochmal den vollen betrag und dahinter den zu berücksichtigenden 2/3 betrag ein.

        sind sie bspw gewerbetreibend muessen sie den 2/3 betrag zusaetzlich auf Ihrer EÜR zum abzug bringend, da er gewinnmindernd beruecksichtigt wird.

        machen sie die kinderbetreuungskosten hingegen als sonderausgaben wegen ausbildung oder krankheit etc. geltend wird der 2/3 betrag automatisch berechnet und in zeilen 77ff muss nichts weiter eingetragen werden...

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