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Abbruch Steuerberechnung durch unlösbaren Konflikt in Anlage N

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung durch unlösbaren Konflikt in Anlage N

    Hallo,

    >>>Der erste Beitrag des TE zeigt m. E., dass er zumindest die Beträge unter 24a und 24c selbst ermittelt und eingesetzt hat.

    Und warum bastelt man da überhaupt selbst dran rum?
    Die Lohnsteuerbescheinigung ist in der Regel 1:1 zu übernehmen. Wer etwas hinzufügen will (etwa bei den Vorsorgeaufwendungen) der sollte dafür die entsprechenden Anlagen nehmen.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung durch unlösbaren Konflikt in Anlage N

    Der erste Beitrag des TE zeigt m. E., dass er zumindest die Beträge unter 24a und 24c selbst ermittelt und eingesetzt hat. So habe ich das jedenfalls verstanden! Er schreibt ja auch vom AG-Anteil.

    Habe aber in der Anlage N identische Beträge für AN- und AG-Beiträge eingesetzt.
    (22a koaliert mit 23a, 24a mit 25, 24c mit 26)
    Und: Reduziere ich den AG-Anteil zur KV um ca. 120 €, läuft auch die Steuerberechnung durch.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung durch unlösbaren Konflikt in Anlage N

    Um welches Jahr geht's denn? Welche Version hast Du?

    https://www.elster.de/anwenderforum/...euerberechnung

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  • racecowboy
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung durch unlösbaren Konflikt in Anlage N

    Hallo Charlie24,

    vielen Dank für die Info, so wird natürlich ein Schuh draus...

    Gruß racecowboy

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abbruch Steuerberechnung durch unlösbaren Konflikt in Anlage N

    Wenn du Einträge unter Nr. 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung hast, bist du gesetzlich krankenversichert.

    Da darfst du keine Zuschüsse unter den Nummern 24a und 24c eintragen!

    Dein Arbeitgeber trägt zwar seinen AG-Anteil, aber das ist kein Zuschuss an dich, deshalb wird der auch gar nicht bescheinigt. Davon abgesehen sind die Beträge keineswegs identisch!

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  • Abbruch Steuerberechnung durch unlösbaren Konflikt in Anlage N

    schönen guten Abend,

    meine Steuererklärung ist eigentlich fertig, nur die Steuerberechnung bricht ab, Fehlermeldung wie folgt:
    Die von Ihnen erklärten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen den maximal
    zulässigen Betrag im Vergleich zu den geltend gemachten Beiträgen zur Krankenversicherung und
    sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung.

    Habe aber in der Anlage N identische Beträge für AN- und AG-Beiträge eingesetzt.
    (22a koaliert mit 23a, 24a mit 25, 24c mit 26)
    Die Plausibilitätsprüfung läuft auch anstandslos durch.
    Und: Reduziere ich den AG-Anteil zur KV um ca. 120 €, läuft auch die Steuerberechnung durch.

    Kann mir einer sagen, woran es hakt?
    Vorab schon einmal besten Dank für hilfreiche Feedbacks...

    racecowboy
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