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Werbungskosten geringer als Einkommen

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    Werbungskosten geringer als Einkommen

    Hallo zusammen.

    Ich sitze an meiner ersten Steuererklärung und die sorgt für reichlich Unsicherheit bei mir. Zu meiner Situation:
    Ich habe 2012 als dualer Student gearbeitet. Mein Bruttoarbeitslohn lag laut Punkt 3 der Lohnsteuerbescheinigung bei 9.504 €. Wenn ich meine Werbungskosten richtig ermittelt habe, dann komme ich auf etwa 6.000 €.
    Ich habe nun schon gelesen, dass die Werbungskosten verpuffen, wenn mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die Werbungskosten geringer sind als das Einkommen. Stimmt das?
    Eine andere Frage: Im Internet habe ich einen Grundfreibetrag von 8.004 € für das Jahr 2012 gefunden. Da liege ich ja jetzt drüber. In keiner meiner Gehaltsabrechnungen wird jedoch eine Lohnsteuer aufgeführt. Wie passt das zusammen? Wird da vorher schon irgendwas abgezogen/verrechnet?

    Ich hoffe ich habe das klar formuliert. Entschuldigt bitte, falls ich irgendwelche Begriffe durcheinandergeworfen habe. Ich blicke da nicht ganz durch.

    #2
    AW: Werbungskosten geringer als Einkommen

    Ich habe nun schon gelesen, dass die Werbungskosten verpuffen, wenn mein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die Werbungskosten geringer sind als das Einkommen. Stimmt das?
    Ja, das stimmt! Du brauchst doch nur deine Daten in ElsterFormular einzutragen, dann siehst du das in der Vorausberechnung auch selbst und musst hier nicht extra fragen.

    In die Lohnsteuertabellen sind außer dem Grundfreibetrag auch die Arbeitnehmerpauschale und eine Vorsorgepauschale für die Krankenversicherung eingearbeitet,
    so dass nicht bereits bei Überschreiten des Grundfreibetrags Lohnsteuer anfällt. Das passt schon zusammen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten geringer als Einkommen

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ja, das stimmt! Du brauchst doch nur deine Daten in ElsterFormular einzutragen, dann siehst du das in der Vorausberechnung auch selbst und musst hier nicht extra fragen.

      In die Lohnsteuertabellen sind außer dem Grundfreibetrag auch die Arbeitnehmerpauschale und eine Vorsorgepauschale für die Krankenversicherung eingearbeitet,
      so dass nicht bereits bei Überschreiten des Grundfreibetrags Lohnsteuer anfällt. Das passt schon zusammen!

      Danke für die Antwort. Mir war schon klar, dass bestimmt ein Kommentar kommt in Richtung "dann musst du nicht fragen". In der Vorausberechnung steht, dass es sich um Eckdaten handelt. Da ich keine Ahnung habe wollte ich es nur nochmal bestätigt haben. Danke dafür!

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten geringer als Einkommen

        In der Vorausberechnung steht, dass es sich um Eckdaten handelt
        Da die Vorausberechnung ja rechtlich unverbindlich ist, muss sich die Steuerverwaltung natürlich absichern.

        Wenn die Eingaben richtig sind, entspricht die Vorausberechnung nach meiner langjährigen Erfahrung 1:1 dem Inhalt des Steuerbescheids.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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