Ab wann ist damit zu rechnen, dass man den Antrag auf Dauerfristverlängerung für 2017 stellen kann. Der muss ja schließlich bis zum 10.02.2017 beim Finanzamt sein.
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Antrag auf Dauerfristverlängerung 2017
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AW: Antrag auf Dauerfristverlängerung 2017
Hallo,
Die kommende ElsterFormular-Version für die Jahreserklärungen 2016 und die (Vor-) Anmeldungen 2017 wird voraussichtlich am 12.01.2017 zum Herunterladen bereitstehen.
Steht hier:
https://www.elster.de/elfo_home.phpGruß, Basteltyp
***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***
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AW: Antrag auf Dauerfristverlängerung 2017
Im ElsterOnline-Portal ist dieser Antrag bereits seit dem 1. Januar 2017 verfügbar.
https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.taxFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Antrag auf Dauerfristverlängerung 2017
Zitat von Redner Beitrag anzeigenAb wann ist damit zu rechnen, dass man den Antrag auf Dauerfristverlängerung für 2017 stellen kann. Der muss ja schließlich bis zum 10.02.2017 beim Finanzamt sein.
wie du gesehen hast, bleibt dir noch reichlich Zeit den Antrag bis 10.02.2017 zu stellen.
Tschüß
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AW: Antrag auf Dauerfristverlängerung 2017
Hallo,
>>>wie du gesehen hast, bleibt dir noch reichlich Zeit den Antrag bis 10.02.2017 zu stellen.
Stimmt das denn eigentlich?
Die Voranmeldung muss doch bis zum 10. Januar eingereicht sein (außer bei Fristverlängerung, der entsprechende Antrag dann aber ebenso bis zum 10.01. - oder?).
Und worum geht es überhaupt? Erstantrag? (weil, eine Dauerfristverlängerung bleibt doch auch beim Jahreswechsel bestehen)
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Antrag auf Dauerfristverlängerung 2017
Hallo reckoner,
also der Dezember 2016 bei vorliegender Dauerfrist für 2016 ist bis zum 10.02.2017 einzureichen. Der Antrag auf DF wird einmalig gestellt und gilt bis er widerrufen wird, muss also nicht jedes Jahr wiederholt werden. Quartalszahler müssen für die DF auch nichts zahlen. Aber der Monatszahler muss bis 10.02.2017 die Sondervorauszahlung das Elftel der Summe von 2016 für die DF ermitteln und anmelden, oder wenn er diese nicht mehr möchte den Januar 2017 am 10.02. einreichen und müsste korrekterweise die DF widerrufen.
Tschüß
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AW: Antrag auf Dauerfristverlängerung 2017
Hallo,
>>>also der Dezember 2016 bei vorliegender Dauerfrist für 2016 ist bis zum 10.02.2017 einzureichen.
Klar, das ist aber dann die Voranmeldung, gefragt wurde aber nach DFV. Übrigens wäre in solchen Fällen auch schon am 10.01. eine Voranmeldung fällig, und zwar die für November.
>>>Aber der Monatszahler muss bis 10.02.2017 die Sondervorauszahlung das Elftel der Summe von 2016 für die DF ermitteln und anmelden
Das ist dann aber auch wieder die Voranmeldung.
>>>Der Antrag auf DF wird einmalig gestellt und gilt bis er widerrufen wird, muss also nicht jedes Jahr wiederholt werden.
Eben, so kannte ich das auch (hatte vor über 10 Jahren mal was damit zu tun). Daher hatte ich auch gefragt, ob es ein Erstantrag ist.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Antrag auf Dauerfristverlängerung 2017
Hallo reckoner,
Zitat: >>>Aber der Monatszahler muss bis 10.02.2017 die Sondervorauszahlung das Elftel der Summe von 2016 für die DF ermitteln und anmelden
Das ist dann aber auch wieder die Voranmeldung.
Nein, das ist keine Voranmeldung -> es heißt ausdrücklich Antrag auf Dauerfristverlängerung /Anmeldung der Sondervorauszahlung und dies muss auf diesem Vordruck separat angemeldet werden bis zum 10.02.2017, dann kann er die Januar 2017 bis 10.03. einreichen und bezahlen.
Tschüß
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