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Zusatzleistungen bei Krankenkasse

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    Zusatzleistungen bei Krankenkasse

    Liebe Alle,
    ich wundere mich gerade über die Berechnung von dem, was ich wiederbekommen soll.
    Ich habe zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung noch eine private Zusatzversicherung abgeschlossen. Wenn ich das auf Seite 2 vom Vorsorgeaufwand eintrage (Zeilen 35 und 36), bekomme ich nichts erstattet. Wenn ich das aber auf Seite 1 bei Zeile 19 und 21 eintrage, bekomme ich eine Erstattung. Wieso wird da unetrschieden? Oder habe ich irgend einen Denkfehler?
    Danke für Antworten .

    PS: Es geht um 2012

    #2
    AW: Zusatzleistungen bei Krankenkasse

    Für das Jahr 2012 ist die Frist für die Einreichung der Erklärung bei einer Antragsveranlagung bereits am 31.12.2016 abgelaufen, also hat deine Frage wahrscheinlich eher rhetorischen Charakter.

    Die Zeile 19 war damals für den verbindlichen Zusatzbeitrag des Arbeitnehmers gedacht, nicht zu verwechseln mit den Beiträgen für deine Zusatzversicherung.

    Beiträge zu einer Zusatzversicherung konnte man damals entweder in Zeile 30 oder in Zeile 35 erklären, die haben in Zeile 19 nichts verloren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zusatzleistungen bei Krankenkasse

      Danke. Ja, ich habe Zeile 19 mit 30 verwechselt. Danke für den Hinweis. Und ich meinte natürlich 2013 .

      Kommentar

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