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Hauptvordruck Einkommensteuer; Zeilen 68 bis 73 __
Krankheitskosten,
soweit sie nicht von dritter Seite, z. B. einer Krankenkasse, steuerfrei ersetzt worden sind oder noch ersetzt werden. Hierzu gehört auch die Praxisgebühr. Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel können nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Medikamente reicht die einmalige Vorlage einer solchen Verordnung.
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