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Elterngeld

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    Elterngeld

    Hallo zusammen,
    meine Freundin und ich haben im Juli Nachwuchs bekommen und somit hätten wir beide in 2016 Elterngeld bekommen müssen (ich für einen Monat). So wäre es wohl auch, wenn man nicht in Bremen wohnen würde, denn wir bekommen mit Glück im Februar den Bescheid. Mir stellt sich nun die Frage, ob das Elterngeld fiktiv in 2016 angegeben werden muss, oder ob alles, inkl der Nachzahlung im Februar für 2016, mit der Erklärung 2017 angegeben werden muss. Kann mir jemand helfen?

    Danke und Gruß,
    Malte

    #2
    AW: Elterngeld

    Grundsätzlich gilt bei der Einkommensteuer der Zufluss. Was nicht zugeflossen ist gehört normalerweise (Ausnahme natürlich Kindergeld) auch nicht rein.

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      #3
      AW: Elterngeld

      Wobei es beim Kindergeld immer nur um den Kindergeldanspruch geht und der besteht unabhängig davon, ob überhaupt Kindergeld bezahlt wurde.
      Deshalb ist das mit tatsächlichen Zahlungen, für die grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG gilt, ohnehin nicht vergleichbar.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Elterngeld

        Sag ich doch!

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