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Eintragen von selbständigen, nicht freiberuflichen Nebentätigkeiten

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    Eintragen von selbständigen, nicht freiberuflichen Nebentätigkeiten

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich bin Rechtsreferendar und hatte im Jahr 2016 ein paar Einnahmen aus selbständiger, aber nicht freiberuflicher Nebentätigkeit. Leider bin ich mir nicht ganz sicher, wo ich diese korrekt eintrage. Wenn ich sie in Anlage S unter "Sonstiges" in Zeile 46 eintrage, werden die Summen in der anschließenden Steuerberechnung nicht berücksichtigt. Leider verstehe ich auch das Zusammenspiel von "Gesamtbetrag", "davon als steuerfrei behandelt" und "Rest enthalten in Zeile" nicht. Was ist dort einzutragen, wenn etwa 3.000 Euro durch eine Nebentätigkeit verdient wurden, diese aber noch nicht versteuert sind?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Eintragen von selbständigen, nicht freiberuflichen Nebentätigkeiten

    Wenn die Nebentätigkeit nicht nach § 3 Nr. 26ff EStG teilweise steuerbefreit und auch nicht freiberuflich war, trägst du den Gewinn eben in Zeile 4 der Anlage G statt in der Zeile 4 der Anlage S ein.
    Steuerbefreite Nebentätigkeiten darf man nicht mit Nebentätigkeiten im Sinne des Beamtenrechts verwechseln!

    Die Gewinnermittlung (EÜR) kannst du formlos machen.

    Zu Zeile 36 der Anlage S existiert im Übrigen eine Eingabehilfe! Da steht drin, was in Zeile 36 der Anlage S (Zeile 46 gibt es gar nicht!) bzw. wahlweise in Zeile 26 der Anlage N erklärt werden darf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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