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Beiträge zur Krankenversicherung nur halb so hoch wie in den Vorjahren

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    Beiträge zur Krankenversicherung nur halb so hoch wie in den Vorjahren

    Hallo allerseits,

    basierend auf den Steuererklärungen aus den Vorjahren, die alle vom Steuerberater erstellt wurden habe ich mich für 2016 einmal selbst an die Sache gewagt, da sich an meinen Hauptparametern zwischen 2015 und 2016 nichts geändert hat.
    Dabei stoße ich auf folgendes Problem:
    In den Vorjahren (2013,2014,2015) lagen die Beiträge zur Krankenversicherung in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens immer ca. bei 7.500€. Nun habe ich die Werte aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und der in der Berechnung angegebene Wert liegt nur bei ca. 3700€. Da dieser Wert ja einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Rückerstattung hat, würde ich gerne wissen was ich falsch gemacht haben könnte? Die Werte sind jeweils die Werte, die auf der "Berechnung des zu versteuernden Einkommens" unter Beiträge zur Krankenversicherung stehen.
    Wichtigste Hintergrundinfos: Ich habe in allen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt und war in allen Jahren freiwillig krankenversichert. Mein Einkommen war in allen Jahren relativ konstant, meine Krankenversicherung hat sich nicht geändert und die zugehörigen Beiträge sind bis auf kleine Abweichungen konstant.

    Ich hoffe irgendjemand hat ein ähnliches Problem und kann mir hier weiterhelfen
    Vielen Dank und einen schönen Abend!
    Bastlknastl
    Zuletzt geändert von Bastlknastl; 11.01.2017, 22:24.

    #2
    AW: Beiträge zur Krankenversicherung nur halb so hoch wie in den Vorjahren

    Vergleiche mal die Eintragungen in der Steuererklärung im Vorjahr mit den Eintragungen, die Du über "Drucken" -> "Druckvorschau komprimierte Steuererklärung" findest.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Beiträge zur Krankenversicherung nur halb so hoch wie in den Vorjahren

      Mir erscheinen 7.500 € Eigenanteil an der Krankenversicherung bei einem Arbeitnehmer mit Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eher falsch als die jetzt berechneten 3.700 €.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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