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Benötige Feststellungserklärung 2016.

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    Benötige Feststellungserklärung 2016.

    Hallo ! In dem "Komplett-Download" war die Feststellungserklärung 2016 nicht beinhaltet.
    Muss diese weiterhin in Papierform abgegeben werden?
    EÜR ist bei, aber F und FB nicht.
    Besten Dank
    VG

    #2
    AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

    Hallo IchBinEs,

    die Feststellungserklärung gab es noch nie und wird es auch nicht im Elsterformular geben.
    Die findest du im ElsterOnlineportal ab 21.03.2017

    Tschüß

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      #3
      AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo IchBinEs,

      die Feststellungserklärung gab es noch nie und wird es auch nicht im Elsterformular geben.
      Die findest du im ElsterOnlineportal ab 21.03.2017

      Tschüß
      Okay, danke schön. Brauche sie dieses Jahr auch erstmalig.
      Also weiter in Papierform?
      Bis 21.3.2017 will ich nicht warten, Erklärung ist im Prinzip fertig, muss nur die Daten in Formular eintragen.
      Danke

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        #4
        AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

        Hallo IchBinEs,

        wenn dein Finanzamt das akzeptiert ist ok, wobei zu bedenken ist, dass erfahrungsgemäß die Finanzämter nicht vor Ende Februar/Anfang März anfangen können die Steuererklärungen des Vorjahres zu bearbeiten.

        Tschüß

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          #5
          AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

          Bis 500 Beteiligte ist die elektronische Übermittlung möglich und eigentlich auch vorgeschrieben.

          Ich mache es so, dass ich die ermittelten Anteile den Beteiligten vorab mitteile, so dass sie mit der eigenen Erklärung nicht abwarten müssen, bis der Feststellungsbescheid vorliegt.

          Sollte das Finanzamt beim Feststellungsbescheid wirklich von der Feststellungserklärung abweichen, was mir bisher noch nie passiert ist, kann es ja die Steuerbescheide der Beteiligten wieder ändern.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bis 500 Beteiligte ist die elektronische Übermittlung möglich und eigentlich auch vorgeschrieben.

            Ich mache es so, dass ich die ermittelten Anteile den Beteiligten vorab mitteile, so dass sie mit der eigenen Erklärung nicht abwarten müssen, bis der Feststellungsbescheid vorliegt.

            Sollte das Finanzamt beim Feststellungsbescheid wirklich von der Feststellungserklärung abweichen, was mir bisher noch nie passiert ist, kann es ja die Steuerbescheide der Beteiligten wieder ändern.
            Hallo Charlie24,
            es handelt sich um eine GbR mit 2 Beteiligte.
            Die EÜR geht ja online raus und wenn aber die Feststellungserklärung im Elster nicht vorgesehen ist, kann ich sie doch schlecht elektronisch übermitteln.

            Vg

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              #7
              AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

              Zitat von IchBinEs Beitrag anzeigen
              Hallo Charlie24,
              es handelt sich um eine GbR mit 2 Beteiligte.
              Die EÜR geht ja online raus und wenn aber die Feststellungserklärung im Elster nicht vorgesehen ist, kann ich sie doch schlecht elektronisch übermitteln.

              Vg
              Sie ist ja vorgesehen in "Elster", aber Du kannst ja nicht warten...
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                Sie ist ja vorgesehen in "Elster", aber Du kannst ja nicht warten...
                :-) ich habe nur gerne bei Sachen immer gleich erledigt. ESt war immer bis Ende Januar im Amt, seit Jahren :-)

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                  #9
                  AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

                  Da hast Du halt auch nicht elektronisch übermittelt. Aber nun ändern sich die Zeiten, da must Du durch. Ansonsten musst Du dich nach kommerziellen Anbietern umschauen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Da hast Du halt auch nicht elektronisch übermittelt. Aber nun ändern sich die Zeiten, da must Du durch. Ansonsten musst Du dich nach kommerziellen Anbietern umschauen.
                    Das ist nicht richtig! Das Elsterprogramm ist immer innerhalb der ersten 14 Tage online, dann habe ich ESt fertig gemacht und bis Ende Januar abgesandt.
                    Wie oben schin gechrieben, Feststellungserklärung ist erstmalig.

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                      #11
                      AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

                      Ja es ändern sich die Zeiten: Du musst erstmals eine Feststellungserklärung abgeben. Und Du musst Geduld haben, bis Du das kannst, oder den Early Adopter mit kommerziellen Programmen fahren.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Benötige Feststellungserklärung 2016.

                        Das Elsterprogramm ist immer innerhalb der ersten 14 Tage online, dann habe ich ESt fertig gemacht und bis Ende Januar abgesandt.
                        Daran bist du doch auch heuer nicht gehindert! Die Reihenfolge bei der Erklärungsabgabe ist doch nicht vorgeschrieben.

                        Wenn ich mit der Abgabe meiner Einkommensteuererklärung warten würde, bis der Feststellungsbescheid für die Gemeinschaft vorliegt, hätte ich die Erklärung oft erst im Juni abgeben können.

                        Da ich ohnehin Belege für Spenden einreichen muss, habe ich die Aufteilungsberechnung für die Gemeinschaft in der Regel als Beleg beigefügt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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