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pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten

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    pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten

    Hallo,

    folgender Sachverhalt: In 2016 liegt für mehrere Monate eine doppelte Haushaltsführung vor. Danach bin ich in die Stadt des Arbeitgebers gezogen. Für die Fahrten zwischen Erstwohnsitz und doppelten Haushalt hat mir der Arbeitgeber eine Bahncard 100 2 Klasse gestellt. Ebenso darf ich die Bahncard für Fahrten zwischen Wohnsitz und erster Tätigkeitsstätte nutzen. Später bin ich umgezogen und habe die Bahncard für Fahrten zwischen Erstwohnsitz und erster Tätigkeitsstätte genutzt. Der Betrag der Bahncard von knapp 4.000 wurde unter "18. pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" eingetragen.

    Elster macht jetzt folgendes:

    Errechnet die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zieht die 4.000 Euro wieder ab. Da die 4.000 höher sind als die Entfernungspauschale kommt hier 0 raus.

    Beim Mehraufwand für doppelte Haushaltsführung werden die Heimfahrten steuermindernd berechnet. Die 4.000 Euro werden hier nicht berücksichtigt. Unterm Strich erhalte ich so noch eine Steuererstattung.

    Wie werden die 4.000 Euro korrekt in Elster eingetragen? Müsste nicht ein Split für Doppelten Haushalt und Fahrten zwischen Wohnsitz und erster Tätigkeitsstätte erfolgen?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten

    Du müsstest die 4.000 € für die Bahncard splitten und auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte sowie die Familienheimfahrten aufteilen.

    Alternativ: Lass die Angaben zur Entfernungspauschale und den Heimfahrten komplett weg, da du keinen Aufwand für deine Fahrten hattest und daher auch keine Werbungskosten absetzen kannst.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten

      Ok, schon mal vielen Dank.

      Die 4.000 € stehen unter 18. in der Lohnsteuerbescheinigung. Ich dachte, es muss nachgewiesen werden, dass man min. einen Fahrtaufwand von 4.000 € hat. Da sonst nicht pauschalversteuert werden darf.

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