Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

In 2013 festgestellter Verlustvortrag wurde in 2014 nicht berücksichtigt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    In 2013 festgestellter Verlustvortrag wurde in 2014 nicht berücksichtigt

    Hallo liebe Community,

    Habe erst für 2013 meine allererste Steuererklärung gemacht, verzeiht mir also bitte, falls die folgende Frage eine "dumme" Frage ist... aber selbst durch das Suchen hier im Forum und über Google habe ich leider keine zufriedenstellende Antwort finden können:

    Ich war bis Mitte 2014 Student und da es sich um ein Zweitstudium handelte hatte ich auch am Jahresende 2013 negative Einkünfte und somit auch rund 8000 EUR vorweggenommene, vortragbare Werbungskosten. Diese wurden wir zum 31.12.2013 auch problemlos vom Finanzamt in einer gesonderten Feststellung mitgeteilt.

    Jetzt bei der Erstellung der Steuererklärung für das Steuerjahr 2016 habe ich aus "Nostalgie" auch ältere Steuererklärungen durchgeblättert und festgestellt, dass diese 8000 EUR Verlust in meiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 (Abgabe im Mai 2015) nicht berücksichtigt wurde... und wenn ich das richtig gerechnet habe, gab es dadurch eine merkbar geringere Steuererstattung.

    Besteht die Möglichkeit die 8000 EUR Verlust noch nachträglich zu berücksichtigen zu lassen? Ich dachte immer das bei vorhandenen Verlustvorträgen, das Finanzamt diese immer selbstständig/automatisch/unaufgefordert berücksichtigt. Leider scheint das hier nicht der Fall gewesen zu sein.

    Wie müsste ich am besten vorgehen? Gibt es hierzu Vorlagen oder gute Begründungen (z.B. §129 AO)?

    Vielen lieben dank schon einmal im Voraus für alle Tipps und Empfehlungen!

    #2
    AW: In 2013 festgestellter Verlustvortrag wurde in 2014 nicht berücksichtigt

    Beantrage eine Änderung des Einkommensteuerbescheids 2014 nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO und lege vorsichtshalber eine Kopie des Verlustfeststellungsbescheids auf de 31.12.2013 bei.

    Das Finanzamt hätte das automatisch berücksichtigen müssen, ist wohl irgendwie durch die Lappen gegangen. Kann gerne mal passieren z.B. bei Steuernummernwechsel wegen Wechsel von Einzel- zu Zusammenveranlagung oder umgekehrt oder bundesländerübergreifendem Zuständigkeitswechsel.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    Lädt...
    X