Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum, daher erst einmal ein herzliches Hallo an alle! Meine Frage bezieht sich auf den Firmenwagen, wir überlegen, ob wir über die 1%-Regel einen kleinen Wagen nehmen, jedoch ist ziemlich undurchsichtig, welche Kilometer nun steuersenkend abgesetzt werden können (Werbungskosten). Folgender Sachstand:
Fahrzeuglistenpreis: 12.000 EUR
Kilometer: 25 (also 12.000 EUR x 0,03% = 90 EUR
d.h. Geldwerter Vorteil 120 EUR + 90 EUR, was auf das Brutto kommt.
Die 25 km sind der Weg zur Arbeit und hier kommt jetzt die Frage, was auf das Brutto kommt wird ja letztlich vom Netto wieder abgezogen, kann ich dann die 25 km in der Steuererklärung zusätzlich geltend machen (0,30 EUR pro km einfache Strecke), so wie man normal auch die Fahrtkosten zur Arbeit absetzen kann und wenn ja wie mache ich das und wo trage ich das ein ?
Spritgeld wird vom Arbeitgeber nicht gezahlt ! Zusätzlich kommt noch die Besonderheit, dass der Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma ist, d.h. dass die "Einsätze" mit dem Fahrzeug nicht die Arbeitsstätte ist, sondern sozusagen der Kunde, hier gilt also eine Geschäftsfahrt, auf der nicht nur der Hin- sondern auch der Rückweg zählt...
Ich brauch hier unbedingt einen Rat, vielen Dank schon mal im Voraus dafür.
Gruß
Stefan
bin neu hier im Forum, daher erst einmal ein herzliches Hallo an alle! Meine Frage bezieht sich auf den Firmenwagen, wir überlegen, ob wir über die 1%-Regel einen kleinen Wagen nehmen, jedoch ist ziemlich undurchsichtig, welche Kilometer nun steuersenkend abgesetzt werden können (Werbungskosten). Folgender Sachstand:
Fahrzeuglistenpreis: 12.000 EUR
Kilometer: 25 (also 12.000 EUR x 0,03% = 90 EUR
d.h. Geldwerter Vorteil 120 EUR + 90 EUR, was auf das Brutto kommt.
Die 25 km sind der Weg zur Arbeit und hier kommt jetzt die Frage, was auf das Brutto kommt wird ja letztlich vom Netto wieder abgezogen, kann ich dann die 25 km in der Steuererklärung zusätzlich geltend machen (0,30 EUR pro km einfache Strecke), so wie man normal auch die Fahrtkosten zur Arbeit absetzen kann und wenn ja wie mache ich das und wo trage ich das ein ?
Spritgeld wird vom Arbeitgeber nicht gezahlt ! Zusätzlich kommt noch die Besonderheit, dass der Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma ist, d.h. dass die "Einsätze" mit dem Fahrzeug nicht die Arbeitsstätte ist, sondern sozusagen der Kunde, hier gilt also eine Geschäftsfahrt, auf der nicht nur der Hin- sondern auch der Rückweg zählt...
Ich brauch hier unbedingt einen Rat, vielen Dank schon mal im Voraus dafür.
Gruß
Stefan
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