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EÜR: Aufwendungen für Telekommunikation

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    EÜR: Aufwendungen für Telekommunikation

    Diese Betriebsausgabe gehört in die Zeile 40. Ein Privatanteil an Telefonkosten gehört in die Zeile 20.

    Meine Frage: muss ich in die Zeile 40 gesamte Telefonkosten (Betriebsanteil + Privatanteil) eingeben oder nur eine bereinigte Summe (d.h. - Privatanteil) ?

    Logisch wäre es : gesamte Kosten . Sonst zahle ich Steuer doppelt.

    Im Internet habe ich auch so eine Meinung gefunden. Nur die ELSTER-Erklärung spricht undeutlich.

    Danke!

    #2
    AW: EÜR: Aufwendungen für Telekommunikation

    Zitat von ewers Beitrag anzeigen
    Meine Frage: muss ich in die Zeile 40 gesamte Telefonkosten (Betriebsanteil + Privatanteil) eingeben oder nur eine bereinigte Summe (d.h. - Privatanteil) ?
    Die ElFo-Hilfe zu Zeile 40 EÜR ist da eindeutig:

    Bei gemischten Aufwendungen ist ausschließlich der betrieblich/beruflich veranlasste Anteil anzusetzen (z. B. Telekommunikationsaufwendungen). Die nachstehend aufgeführten Betriebsausgaben sind grundsätzlich mit dem Nettobetrag anzusetzen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 49 einzutragen. Kleinunternehmer geben den Bruttobetrag an.
    mfg. - Kent

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