Moin Moin aus dem Norden!
Ich saß bis eben an der Steuererklärung für 2016 und bin etwas stutzig.
Im Netz kursiert die "allgemeingültige" Annahme, dass es bei Elterngeldbezug zu Steuernachforderungen kommt.
Die Gründe dafür sind mir bekannt. Die Software wirft mir nun allerdings eine Gutschrift(!) von fast 2k heraus. Ich habe diesen Wert auch schon mit einem anderen Rechner überprüft und einen ähnlichen Wert erhalten...
Eckdaten: Steuerklassen 4/4, Mann brutto 38k, Frau 12,5k Elterngeld. Keine besonderen WK.
Im ElsterFormular habe ich das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld (10k) im Hauptvordruck Zeile 91 eingetragen. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steht in Anlage N Zeile 15 (2,5k). Gibt es weitere Eintragungen die ich beachten muss? Fehlt an einer Stelle das "berühmte Häkchen" oder sonstiges?
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus
Ich saß bis eben an der Steuererklärung für 2016 und bin etwas stutzig.
Im Netz kursiert die "allgemeingültige" Annahme, dass es bei Elterngeldbezug zu Steuernachforderungen kommt.
Die Gründe dafür sind mir bekannt. Die Software wirft mir nun allerdings eine Gutschrift(!) von fast 2k heraus. Ich habe diesen Wert auch schon mit einem anderen Rechner überprüft und einen ähnlichen Wert erhalten...
Eckdaten: Steuerklassen 4/4, Mann brutto 38k, Frau 12,5k Elterngeld. Keine besonderen WK.
Im ElsterFormular habe ich das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld (10k) im Hauptvordruck Zeile 91 eingetragen. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steht in Anlage N Zeile 15 (2,5k). Gibt es weitere Eintragungen die ich beachten muss? Fehlt an einer Stelle das "berühmte Häkchen" oder sonstiges?
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus
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