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Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

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    Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

    Hallo zusammen

    ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung und weis nicht weiter.
    Was gebe ich unter Fahrtkosten und Verpflegung an wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer Leihbude habe.
    Hatte gelesen das dann nicht nur der hin ... sondern auch der Rückweg anzugeben sind ... also doppelte Fahrtkosten, ist das so richtig?
    Wie ist das mit der Verpflegung, 12 Euro tgl. sind da drin ... ich weis nur nicht wie das mit der ersten Tätigkeitsstätte ist.
    Habe wie gesagt einen unbefristeten Arbeitsvertrag bin allerdings immer beim gleichen Kunden eingesetzt ... ich könnte vertraglich jederzeit irgendwo anders eingesetzt werden, im gesamten Bundesgebiet, das steht auch im Vertrag
    Bei der letzten Einkommensteuererklärung hatte ich nur den einfachen weg angegeben und sicherlich was verschenkt.
    Was kann/darf ich angeben

    Nachtrag: Ich habe während des jahres die Leihbude gewechselt und war zwischenzeitlich arbeitslos.
    Ich habe die fahrt zur Arbeit teilweise mit dem Fahrrad zurückgelegt, einfacher Weg 10km bis ende Juni 2016
    Aktuell entfernung Wohnort zur Arbeit etwa 4 km einfache Strecke die ich ausschließlich mt dem Fahrrad fahre.
    Zuletzt geändert von Dirk73; 14.01.2017, 13:37.

    #2
    AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

    Zitat von Dirk73 Beitrag anzeigen
    Was kann/darf ich angeben
    Ob du von den besonderen Vorteilen einer Auswärtstätigkeit profitierst, hängt im Einzelfall von deinem Arbeitsvertrag ab. Seit 2014 sind Leiharbeiter, die beim Kunden der Zeitarbeitsfirma arbeiten, nicht mehr automatisch auswärts tätig, sondern können beim Kunden der Zeitarbeitsfirma auch eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte haben. Dann würden Dienstreisepauschale und Verpflegungspauschbetrag entfallen.
    Hier zum Nachlesen:
    https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...-absetzen.html
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

      Danke für die Antwort, diese Seite habe ich auch gefunden.
      Der einzigst unschlüssige Punkt ist der das ich nicht weis ob ich "bis auf weiteres .... " beim Kunden arbeite.
      Im unbefristetem Arbeitsvertrag steht ganz klar das ich im ganzen Bundesgebiet tätig werden muss wenn es verlangt wird
      Zuletzt geändert von Dirk73; 14.01.2017, 17:27.

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        #4
        AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

        Zitat von Dirk73 Beitrag anzeigen
        Danke für die Antwort, diese Seite habe ich auch gefunden.
        Der einzigst unschlüssige Punkt ist der das ich nicht weis ob ich "bis auf weiteres .... " beim Kunden arbeite.
        Im unbefristetem Arbeitsvertrag steht ganz klar das ich im ganzen Bundesgebiet tätig werden muss wenn es verlangt wird
        Hallo,
        maßgeblich ist ja wohl hier das vergangene Jahr und nicht eine mögliche Variante in der Zukunft
        Eine pers. Bemerkung. Seit 2014 werden die Leiharbeiter noch mehr besch....

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,
          maßgeblich ist ja wohl hier das vergangene Jahr und nicht eine mögliche Variante in der Zukunft


          Gruß FIGUL
          Wie gesagt, war letztes Jahr bei 2 ZAF und jeweils bei einem Kunden eingesetzt.
          Die doppelten Fahrtkosten kann ich nur bis Juni angeben weil das ganz klar eine Auswärtstätigkeit war .. Einsatz war ein Jahr befristet, habe leider aus unwissen die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand verpennt .. kann ich die nachträglich geltend machen? denke nicht!!!

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            #6
            AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

            Hallo,

            redst u hier vo deiner 2016-er Erklärung.
            Wenn ja, korrigiere sie doch einfach und verschicke sie nochmals(falls schon geschehen)
            Betrifft es 2015, stellt sich dieFrage,ob der Bescheid bestandskräftig ist

            gruß FIGUl
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              redst u hier vo deiner 2016-er Erklärung.
              Wenn ja, korrigiere sie doch einfach und verschicke sie nochmals(falls schon geschehen)
              Betrifft es 2015, stellt sich dieFrage,ob der Bescheid bestandskräftig ist

              gruß FIGUl
              klaro, geht um die 2016er. Die kann ich eh noch nicht abgeben da noch bescheide fehlen.

              Für die 2015er habe ich schon die erstattung erhalten.

              aber mal was anderes ... wer bestätigt mir die erste Tätigkeitsstelle? Die Leihbude?

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                #8
                AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

                Hallo,

                Jetzt versteh ich gar nichts mehr
                Zitat: habe leider aus unwissen die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand verpennt .. kann ich die nachträglich geltend machen? denke nicht!!!

                Da hast du doch nichts verpennt, wenn du die Erklärung nicht abgegeben hast. Was soll das denn.
                In deinem Arbeitsvertrag muss doch drin stehen, ob erste Tätigkeitsstätte

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Jetzt versteh ich gar nichts mehr
                  Zitat: habe leider aus unwissen die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand verpennt .. kann ich die nachträglich geltend machen? denke nicht!!!

                  Da hast du doch nichts verpennt, wenn du die Erklärung nicht abgegeben hast. Was soll das denn.
                  In deinem Arbeitsvertrag muss doch drin stehen, ob erste Tätigkeitsstätte

                  Gruß FIGUL
                  Hab ich vielleicht etwas unverständlich erklärt
                  habe von Juli 2015 bis Juni 2016 über eine ZAF gearbeitet
                  Steuererklärung für 2015 schon lange gemacht aber die 12€ für die ersten 3 Monate Verpflegung nicht angegeben
                  (Wie ich das verstanden habe sind die pro Einsatz nur einmal möglich in den ersten 3 Monaten, oder gilt das für jedes Jahr aufs neue?

                  Die restlichen 6 monate fallen ja ins Jahr 2016, kann ich da wieder 12€ tgl angeben? ... und ... habe dann ab November einen neuen Arbeitsvertrag bei einer ZAF unterschrieben, könnte ich die 12€ wieder angeben da es sich um ein neues Arbeitsverhältniss handelt?

                  Der Arbeitsvertrag ist ganz normaler IGZ Standartwisch, da steht nichts was mir weiterhilft.

                  Da ich einen unbefristeten Vertrag habe und mein Einsatz kein festes Ende hat " .... bis auf weiteres" ist es wohl meine erste Tätigkeitsstätte und ich habe zumindest bei meinem neuen Arbeitsvertrag nicht die möglichkeit eine Auswärtstätigkeit anzugeben
                  Zuletzt geändert von Dirk73; 14.01.2017, 20:58.

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                    #10
                    AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

                    Zitat von Dirk73 Beitrag anzeigen
                    Da ich einen unbefristeten Vertrag habe und mein Einsatz kein festes Ende hat " .... bis auf weiteres" ist es wohl meine erste Tätigkeitsstätte und ich habe zumindest bei meinem neuen Arbeitsvertrag nicht die möglichkeit eine Auswärtstätigkeit anzugeben
                    Vielleicht besteht noch Hoffnung:
                    Ganz aktuell (16.01.2017) hier das Urteil eines Finanzgerichtes zur Dienstreisepauschale bei Leiharbeitern nach der Änderung des Reisekostenrechtes 2014:

                    http://www.focus.de/politik/deutschl...d_6503994.html

                    "Wie das Niedersächsische Finanzgericht als erstes Gericht nach der Reform des Reisekostenrechtes 2014 entschied, beschränkt sich der Anspruch eines Leiharbeiters nicht nur auf den Abzug der Entfernungspauschale. Vielmehr kann er seine Fahrten zwischen Wohnung und Entleihbetrieb mit 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen."

                    Das Urteil gilt aber zunächst nur für einen Einzelfall, Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) wurde zugelassen.
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

                      Vielen Dank Kent für den Link, wie ich daraus entnehme könnte ich nicht nur die ersten 3 Monate ... sondern während der gesamten Tätigkeit die tatsächich entstandenen Kosten geltend machen. Nicht nur 0,3 a Entfernungskilometer sondern hin und rückweg.

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                        #12
                        AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

                        Hallo Dirk73,

                        ja das könntest du, aber da dies siehe Kent -> momentan eine Einzelfallentscheidung ist, kann es sein, dass du den Verfahrensweg durchlaufen musst.
                        Dein Finanzamt streicht es dir vielleicht in der 2016er Erklärung raus, du musst Einspruch einlegen, vielleicht ist die Revision dann schon beim BFH und dich auf das Verfahren berufen usw.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Zeitarbeit Fahrtkosten und Verpflegung

                          Hi, hab gerad mal beim Finanzamt angerufen und meine Lage geschildert.
                          Aussage: Geben sich einfach die 3 Monate Verpflegungspauschale an ... wenns falsch war streichen wir das halt wieder
                          Danach Leihbude angerufen, aussage war: Geben sie die Adresse von uns an in der Steuererklärung, wir sind Ihr Arbeitgeber.
                          Diesen Weg fahre ich allerdings nicht ... naja wird schon passen

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Da steige ich auch nicht wirklich durch
                          http://www.lohn-info.de/erste_taetigkeitsstaette.html

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