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    Ferienjob

    Hallo,
    ich würde gerne die Lohnsteuer, die mir bei meinem Ferienjob im Sommer 2016 abgezogen wurden, zurück fordern.
    Könnte mir jemand verraten, welches Formular ich da ausfüllen muss?

    LG

    #2
    AW: Ferienjob

    Zurückfordern ist nicht. Du füllst ganz normal wie jeder Andere auch die Formulare für eine Einkommensteuererklärung aus, insbesondere Hauptbogen, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand. Dann bekommst Du einen Einkommensteuerbescheid mit einer festgesetzten Steuer, worauf Deine gezahlten steuern angerechnet werden. Wenn Du Glück hast, bekommst Du dabei -zufällig- Alles raus, aber nicht einfach so !

    Vorfrage: Wurde der Lohn normal über Lohnsteuerklasse versteuert ? Falls ja, dann stimmt das oben Gesagte. Wenn nein, dann hat der Arbeitgeber das pauschal versteuert, d.h. NICHT DU hast Steuern bezahlt, sondern der Arbeitgeber. DANN bekommst DU natürlich auch nicht die Steuern Deines Arbeitgebers raus und Du darfst das Ganze auch nicht in einer Einkommensteuererklärung eintragen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Ferienjob

      Hallo,

      Zitat: Wenn nein, dann hat der Arbeitgeber das pauschal versteuert, d.h. NICHT DU hast Steuern bezahlt, sondern der Arbeitgeber. DANN bekommst DU natürlich auch nicht die Steuern Deines Arbeitgebers raus und Du darfst das Ganze auch nicht in einer Einkommensteuererklärung eintragen.

      Ganz so stimmt es nicht immer.
      Es gibt genügend Firmen bei denen der AN die Pauschalbesteuerung(2%) zahlt.
      Richtig ist. Das Geld ist flöten

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Ferienjob

        Wenn jemand schreibt:
        die Lohnsteuer, die mir bei meinem Ferienjob im Sommer 2016 abgezogen wurde
        , dann wird er das wohl auch wissen!

        Da muss man doch nicht jetzt Spekulationen darüber anstellen, dass es theoretisch auch anders sein könnte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ferienjob

          Erstmal vielen Dank für die Antworten!
          Ja, bei meiner Entgeltabrechnung wurde deutlich gekennzeichnet, dass es bei meinem Lohn abgezogen wurde.
          Ist es normal, dass ich auch bei dem Hauptvordruck ziemlich viel leer lassen muss, also vor allem bei Ehepartner, Spendenbeiträge etc?
          Ich habe bis jetzt bei jedem Vordruck fast nur 1-2 Seiten jeweils ausgefüllt und wäre es möglich, dass mein Arbeitgeber nichts in Rentenversicherung etc reingezahlt hat? Da bei der Entgeltabrechnung diese Felder freigelassen wurden.
          Vielleicht sollte ich mir doch Hilfe holen. Trotzdem danke !

          LG
          Zuletzt geändert von Luisa317; 15.01.2017, 15:37.

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            #6
            AW: Ferienjob

            Hallo,

            Ferienjob genügt Hauptvorfruck+ Anlage N sofern dein Brutto unter ca 9500 liegt

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Ferienjob

              Ist es normal, dass ich auch bei dem Hauptvordruck ziemlich viel leer lassen muss, also vor allem bei Ehepartner, Spendenbeiträge etc?
              Das ist normal. Wenn du nicht kirchensteuerpflichtig bist, beschränken sich die Einträge im Hauptvordruck auf Seite 1.

              Wenn dein gesamter Arbeitslohn 2016 unter 9.652,00 € lag und keine sonstigen Einkünfte hinzu kommen, kannst du sogar die Anlage Vorsorgeaufwand weglassen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Ferienjob

                Vielen Dank, ich habs hinbekommen!!
                Lg luisa

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                  #9
                  AW: Ferienjob

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn jemand schreibt: , dann wird er das wohl auch wissen!

                  Da muss man doch nicht jetzt Spekulationen darüber anstellen, dass es theoretisch auch anders sein könnte.
                  Normalerweise ja, aber das die Leute das mit dem Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte oder pauschal versteuert nicht auf die Reihe bekommen, haben wir hier doch laufend. Und dann kommen noch die Arbeitgeber dazu, die entgegen der Vereinbarung mit ihrem Arbeitnehmer das dann doch versehentlich auf Lohnsteuerkarte abrechnen, so dass dann maßgebend ist. Deswegen ist das in DIESEM Fall KEINE nur theoretische Sache und ich bin NICHT überzeugt, dass Jemand, der "Lohnsteuer zurückfordern" möchte, exakt weiß, was Sache ist.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Ferienjob

                    Hallo Picard777,

                    die Praxis gibt dir recht -> ich erlebe immer wieder genau solche Fälle auch was Arbeitgeber betrifft und natürlich auch AN.

                    Tschüß

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