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dauernd getrennt lebend und Einzelveranlagung bringt einen Fehler

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    dauernd getrennt lebend und Einzelveranlagung bringt einen Fehler

    Hallo Comunity,

    ich bin ein wenig verwirrt und weiß nicht ob ich einen Denkfehler habe.

    Folgendes zur Konstellation:
    - verheiratet seit 18.05.2002
    - dauern getrennt lebend seit 01.04.2015 (Auszug aus der gemeinsamen Wohnung)
    - Scheidung eingereicht am 02.08.2016 (aber eben noch nicht rechtskräftig)

    Jetzt habe ich im Elsterformular folgendes angegeben:
    Hauptvordruck Seite 1
    Zeile 15 Familienstand: verheiratet seit 18.05.2002 und dauernd getrennt lebend seit 01.04.2015
    Zeile 24: Kreuz bei Einzelveranlagung
    Die Angaben zum Ehepartner (Zeilen 16 bis 23) habe ich leer gelassen, denn da steht ja
    "Nur bei Zusammenveranlagung"

    Jetzt spuckt mir die Plausibilitätsprüfung folgenden Fehler:
    "Es wurde angegeben, dass die Ehegatten/Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2016
    dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern,
    noch die Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern gewählt werden (§26 Absatz 1 EStG).

    Dort steht unter Absatz 1:
    (1) Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn
    1. ...
    2. sie nicht dauernd getrennt leben
    3. ...

    Was soll ich denn jetzt tun? Ich lebe getrennt und bin noch nicht geschieden.
    Letztes Jahr gab es bei der Einzelveranlagung keine Probleme.

    Vielen Dank für Eure Tipps,
    LG Sven.
    Zuletzt geändert von sv_t; 15.01.2017, 19:22.

    #2
    AW: dauernd getrennt lebend und Einzelveranlagung bringt einen Fehler

    Hallo,

    Kreuz bei Z24 entfernen.
    KEINE Angaben zum Ex

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: dauernd getrennt lebend und Einzelveranlagung bringt einen Fehler

      Du hast doch die Vorschrift richtig zitiert!

      Das Trennungsjahr war 2015, da bestand noch ein Wahlrecht, 2016 besteht dieses Wahlrecht nicht mehr!

      Das Kreuz bei der Einzelveranlagung (Zeile 24 des Hauptvordrucks) hat da nichts mehr verloren, das Heiratsdatum gehört auch raus.
      Du füllst eine Steuererklärung aus wie ein Single
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: dauernd getrennt lebend und Einzelveranlagung bringt einen Fehler

        Vielen Dank Euch Beiden. So funktioniert es.
        Wünsche noch einen schönen Abend.

        LG Sven.

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