Hallo Zusammen,
ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuerklärung für 2016. Nun habe ich folgende Frage:
Ich habe 1x im Jahr einen Nebenjob der über LK 6 abgerechnet wird wo ich für 2 Wochen angestellt bin.
Bisher habe ich immer über die Werbungskosten den Verpflegungsaufwand (die Pauschalen) und die für den Job gefahrenen Kilometer angegeben.
Den Verpflegungsaufwand kann ich weiterhin wie bisher an Hand der ausgerechneten (abwesenden Tage von Zuhause) angeben.
Wo und wie trage ich nun die gefahrenen Kilometer für den Nebenjob ein (Anfahrt dahin etc...) da es sich ja bei dem Nebenjob nicht um die "erste Tätigkeitsstätte handelt" (Hauptarbeitergeber).
Es wird ja auch über LK 6 abgerechnet.
Ich bin ja für die Zeit weiterhin bei meinem Hauptarbeitgeber angestellt auf LK 1 und nehme dafür ja Urlaub.
Ich hoffe es ist verständlich geschrieben.
VG
Christian Schulz
ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuerklärung für 2016. Nun habe ich folgende Frage:
Ich habe 1x im Jahr einen Nebenjob der über LK 6 abgerechnet wird wo ich für 2 Wochen angestellt bin.
Bisher habe ich immer über die Werbungskosten den Verpflegungsaufwand (die Pauschalen) und die für den Job gefahrenen Kilometer angegeben.
Den Verpflegungsaufwand kann ich weiterhin wie bisher an Hand der ausgerechneten (abwesenden Tage von Zuhause) angeben.
Wo und wie trage ich nun die gefahrenen Kilometer für den Nebenjob ein (Anfahrt dahin etc...) da es sich ja bei dem Nebenjob nicht um die "erste Tätigkeitsstätte handelt" (Hauptarbeitergeber).
Es wird ja auch über LK 6 abgerechnet.
Ich bin ja für die Zeit weiterhin bei meinem Hauptarbeitgeber angestellt auf LK 1 und nehme dafür ja Urlaub.
Ich hoffe es ist verständlich geschrieben.
VG
Christian Schulz
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