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Arbeitslosengeld 1 und Maßnahme

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    Arbeitslosengeld 1 und Maßnahme

    Ich war letztes Jahr arbeitslos und musste an einer Maßnahme über 8 Wochen teilnehmen.
    Mein Arbeitslosengeld ist weiter geflossen .. allerdings aus einer anderen Quelle da anscheinend der Maßnahmeträger mein Arbeitgeber war .. deswegen auch die geringe Arbeitslosenzahl, aber das ist ein anderes Thema

    Kann ich diese Zeit aus meiner Bezugszeit streichen und den Maßnahmeträger als arbeitgeber angeben?
    Irgendwer erfahrungen damit?

    #2
    AW: Arbeitslosengeld 1 und Maßnahme

    Hallo Dirk73,
    was soll das bringen ? Wenn es dein Arbeitgeber war -> hättest du eine Lohnsteuerbescheinigung !
    Ansonsten läuft es übers Arbeitsamt -> also Eintrag im HV Seite 4 Zeile 91.

    Tschüß

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