Hallo,
Eine Frage zur Steuererklärung 2016 (Elsterformular Version 18.0):
Wenn ich einen Betrag als "Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt" angebe, bekomme ich ca. 20% davon als Steuerermäßigung. Bei Handwerkerleistungen ebenso. Gebe ich denselben Betrag aber als "Haushaltsnahe Dienstleistung" an, gibt es keine Ermäßigung.
Warum ist das so? Werden "Haushaltsnahe Dienstleistungen" nicht mehr anerkannt (obwohl es dafür ein Eingabefeld gibt)? Brauche ich noch irgendwelche Voraussetzungen? Ist das ein Programmfehler?
Gruß
Heinz
Eine Frage zur Steuererklärung 2016 (Elsterformular Version 18.0):
Wenn ich einen Betrag als "Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt" angebe, bekomme ich ca. 20% davon als Steuerermäßigung. Bei Handwerkerleistungen ebenso. Gebe ich denselben Betrag aber als "Haushaltsnahe Dienstleistung" an, gibt es keine Ermäßigung.
Warum ist das so? Werden "Haushaltsnahe Dienstleistungen" nicht mehr anerkannt (obwohl es dafür ein Eingabefeld gibt)? Brauche ich noch irgendwelche Voraussetzungen? Ist das ein Programmfehler?
Gruß
Heinz
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