AW: Entfernungspauschale....
Hallo nochmal,
wenn du Stundenzettel hast, um so besser.
Die Dienstreisen gehören in Zeile 49 UND dem Formular Auswärtstätigkeit (in Zeile 49 kann man doch fast nichts eintragen, noch nicht einmal die Anzahl und die Entfernung).
MfG Stefan
PS: Mach dir keinen Kopf wegen den Fahrtkosten, die meisten anderen schätzen das auch nur Pi mal Daumen.
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Es tut mir echt Leid, normalerweise bin ich nicht so schwer von Begriff, aber ich hab voll Schiss da was falsch zumachen. Meine Chefin hat das mal alleine gemacht und die musste nach und vorrauszahlen.
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Okay, jetzt verstehe ich was du meinst... hab das ausgerechnet anhand der meines Stundenzettels, wo drauf steht wann ich mich ein und ausgeloggt hab.
Und die Berufschultage trage ich dann in Zeile 49 UND Formular Auswärtstätigkeit ein oder eins von beiden?
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Hallo Spartania,
ich mache mal ein Beispiel, wie ich so etwas ausrechne:
5 Tagewoche, 1,5 Tage pro Woche Berufschule (an dem halben Tag auch noch am normalen Arbeitsplatz), 10 Wochen Schulferien, 30 Tage Urlaub (natürlich nicht an Schultagen), 10 Feiertage, 1 Woche krank.
Fahrten zur Arbeit:
52 Wochen mal 5 Tage = 260 Tage
minus 30 Tage Urlaub = 230 Tage
minus 10 Feiertage = 220 Tage
minus 4 Tage krank = 216 Tage
minus 42 Wochen mal 1 Tag Berufschule = 174 Tage
Fahrten zur Berufschule (Dienstreisen):
42 Wochen mal 1 Tag = 42 DR Wohnort -> Schule
minus 1 Tag krank = 41 DR Wohnort -> Schule
42 Wochen mal 1 Tag = 42 DR Mehrweg zur Schule
minus 1 Tag krank = 41 DR Mehrweg zur Schule
Ist eigentlich nicht so schwierig ;-)
MfG Stefan
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Natürlich außer den Urlaubstagen ;-)
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Entschuldigt, dass ich mich nochmal vergewissern will aber:
ich ziehe also von meinen gesamten Arbeitstagen meine Urlaubstage und den ganztägigen sowie den halbtägigen Berufschultag ab und trag die abgezogenen Tage bei Werbungskosten oder Dienstreisen ein?
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Hallo Spartania,
es ist doch ganz einfach: die Anzahl der Tage, an denen du tatsächlich am Arbeitsplatz warst, gehört in die Pendlerpauschale.
Und zusätzlich sind die Fahrten zur Berufschule Dienstreisen (Zeile 49 und Extraformular Auswärtstätigkeit).
MfG Stefan
PS: Dienstreisen sind bei dir aufgrund der doppelten Strecke auch deutlich besser als die Pendlerpauschale.
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Genau davon rede ich doch, das heißt die Anzahl meiner tatsächlich gearbeiteten Tage minus der Tage wo ich ganztags in der Berufschule war, das ist das doch oder?
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Zitat von Spartania Beitrag anzeigenHeißt das ich muss bis zum 10.06.2009 auch die Tage abziehen wo ich ganztags Berufschule hatte??
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Heißt das ich muss bis zum 10.06.2009 auch die Tage abziehen wo ich ganztags Berufschule hatte?? Versteh ich das richtig??
Aber sonst kann ich das ganze Jahr eintragen? Bis auf die Berufschultag?
MFG
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Hallo
Fahrten zur Berufsschule sind Dienstreisen und damit Werbungskosten:
siehe hier unter Reisekosten:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Werbungskosten.html
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Beschäftigungsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber: 01.01. - 31.12.09
Über die Zahl der Arbeitstage je Woche, der Urlaub- und Krankheitstage sowie weiterer Angaben in der Anlage N zu den Werbungskosten will man im Finanzamt feststellen, ob die erklärte Zahl der Fahrten schlüssig ist.
Typischer Arbeitnehmer:
5 Tage Woche, 30 Urlaubs- + Krankheitstage = ca. 225 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte.
Während der Ausbildung war eventuell auch Berufsschule, auswärtige Prüfung - diese Tage haben zumindest nichts mit den Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte zu tun (ob Berufsschule als regelmäßige Arbeitsstätte gilt und in einer eigenen Zeile einzutragen ist, kann ich ohne weitere Recherchen nicht auswendig sagen).
Ausbildung, Altersteilzeit oder "normales Berufsleben" - was man tut, hat keine Auswirkung auf die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten.
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Entfernungspauschale....
Hallo ihr lieben,
ich hab da nochmal eine meiner zahlreichen Fragen, da ich zum ersten Mal eine Steuererklärung mache und hoffe ihr könnt mir auch hier weiterhelfen:
Bei Feld 32-36 muss man ja angeben, wieviele Tage man gearbeitet hat und wieviel Urlaub man hatte bzw. wie oft man krank war. Ich hab letztes Jahr am 10.06.2009 meine Ausbildung beendet und war ab 11.06.2009 als Vollzeitkraft beim selben Arbeitgeber beschäftigt.
Meine Frage ist, muss ich das ganze Jahr angeben oder ab dem 11.06.2009???
Vielen Dank
JuliaStichworte: -
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