Hallo,
ich ahbe von 2010-2015 meinen Bachelor direkt nach dem Abitur gemacht.
Ich möchte nun die Kosten für mein Studium rückwirkend von der Steuer absetzen. Ich habe jetzt gelesen, dass ich dies bei den Sonderausgaben Zeile 43 geltend machen soll.
Meine Frage hierzu: trage ich die Kosten zusammengefasst (mit Belegen im Anhang). Kann ich die Kosten in das Formular für 2016 zusammenfassend eintragen oder muss ich für jedes Jahr eine extra Steuererklärung anfertigen?
MfG
ich ahbe von 2010-2015 meinen Bachelor direkt nach dem Abitur gemacht.
Ich möchte nun die Kosten für mein Studium rückwirkend von der Steuer absetzen. Ich habe jetzt gelesen, dass ich dies bei den Sonderausgaben Zeile 43 geltend machen soll.
Meine Frage hierzu: trage ich die Kosten zusammengefasst (mit Belegen im Anhang). Kann ich die Kosten in das Formular für 2016 zusammenfassend eintragen oder muss ich für jedes Jahr eine extra Steuererklärung anfertigen?
MfG
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