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Anlage Unterhalt, Student über 25

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    Anlage Unterhalt, Student über 25

    Hallo.

    Wie muss man in der Anlage Unterhalt für einen Studenten (Kind) über 25, bekommt also kein Kindergeld mehr, die Zeilen 36 bis 41 schlüsseln, um den gezahlten Unterhalt angerechnet zu bekommen?
    Das Kind ist wegen Studium (Erstausbildung) weiterhin unterhaltsberechtigt.

    Vielen Dank für den Tipp!

    Frank

    #2
    AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

    Die Fragen sind ja eindeutig. Sie müssen zutreffend beantwortet werden.

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

      Wenn die Fragen eindeutig wären, würde ich, da ich lesen kann, nicht fragen.

      Die unterstützte Person lebte in meinem inländischen Haushalt. "Ja", wegen der durchgehenden Haushaltszugehörigkeit während zeitweiser auswärtiger Unterbringung zwecks Ausbildung ist schon klar.
      Hatte jemand für diese Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder? "Nein", da 25 Lebensjahr vollendet.

      Es wäre schön, wenn auf dem Formular ein Feld wäre
      "Die unterstützte Person ist als Kind gesetzlich unterhaltsberechtigt"
      oder einfach
      "Die unterstützte Person ist mein Kind"

      Wenn mir also jemand mit Erfahrungen zu diesem Sachverhalt schreiben könnte, welches Feld (38-41) mit "Ja" beantwortet werden muss, wäre ich dankbar.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

        Hast Du dir die Eingabehilfe zu den Feldern mal angeschaut ? Daraus ergibt sich ganz klar, dass Du die Anlage nur für unterhaltsberechtigte Empfänger ausfüllen darfst.

        In Zeile 33 zweite Teilzeile ist "Kind" auswählbar.

        Wieso sind die Zeilen 38-41 unklar ? Ich kann nicht nachvollziehen, wie man bei einem unterhaltsberechtigten KIND auf den Gedanken kommen kann, eine Frage nach Ehegatte, Lebenspartner, Kindesmutter, Kindesvater oder "nicht unterhaltsberechtigt" mit "ja" beantworten zu wollen, sorry.

        Ich bin aufgrund Deiner Fragen i.ü. nicht so sicher, ob Du wirklich mit Elsterformular arbeitest, obwohl du in dem dazugehörigen Unterforum bist und das damit aussagst. Elsterformular ist die kostenlose Windows-Software der Finanzverwaltung, die Du auf Deinem PC installieren musst. Kannst Du dazu bitte eine Aussage machen, da bei anderen Programmen die Abfragen ggf. anders aussehen und wir hier sonst aneinander vorbeireden ???
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

          Frage zum Thema:

          Der Höchstbetrag für Unterhalt beträgt 2016 = 8652 € ( ohne Kranken Basis Beträge )

          Der Sohn geht einem Mini Job nach und erhält 5400 € / Jahr ( 450 x 12 )

          1. Wie wird jetzt gerechnet ? 8652 € Höchstbetrag - 5400 € = 3252 € ( neu errechneter Höchstwert ) ???? ..... oder
          2. Gezahlter Unterhalt ( Bsp. 4200 € / Jahr - 5400 € Lohn ).... somit ist der komplette Unterhaltsaufwand "verpufft"

          Bitte um eine konkrete Antwort... vielen Dank im voraus,

          Dirk

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

            Zitat von localhost Beitrag anzeigen
            Wie wird jetzt gerechnet ?
            Du musst doch auch die Einkünfte des Unterhaltenen eintragen, oder? Dann kannst Du doch gleich nachgucken, wie am Ende gerechnet wird.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

              Danke für diesen intelligenten Post. Ich bat um eine Antwort und bekomme eine Gegenfrage ?? Wenn ich etwas nicht weiß, dann poste ich erst garnicht....

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                #8
                AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

                Zitat von localhost Beitrag anzeigen
                Danke für diesen intelligenten Post
                Du hast das richtig erkannt. Ich hab bewusst eine sehr passable Lösung vorgeschlagen

                Hast Du jetzt gedacht Du kannst Fragen zum Steuerrecht in einem Softwareforum stellen? Gib die Daten in Dein Programm ein und Du hast Deine Antwort!

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                  #9
                  AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

                  Ohne Nachfrage könnte die Frage aber trotzdem nicht beantwortet werden. Es fehlt nämlich eine Angabe zur Haushaltszugehörigkeit des Sohnes.

                  Und es stimmt natürlich, dass ElsterFormular das schon ausrechnen kann. Es liegt also kein Problem zur elektronischen Steuererklärung mit ElsterFormular vor.
                  Das Forum verfolgt nicht den Zweck, das Steuerrecht zu erklären.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

                    Lies dir mal § 33 a Absatz 1 EStG durch. Dort wird deine Frage nach der Verrechnungsreihenfolge recht eindeutig beantwortet.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

                      Hallo,

                      VZ 2014, Sohn über 25, hat in der Zeit Bafög bezogen, habe Ihn finanziell unterstützt. Muss ich BAföG angeben, wenn ja wo muss ich es eintragen.

                      Dank im Voraus

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

                        Schon beantwortet!

                        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post232755
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

                          [QUOTE=Charlie24;232757]Schon beantwortet!

                          danke.....

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

                            Hallo, ich bin hier neu und brauche auch Hilfe.
                            Bei der Anlage Unterhalt muss man die Adresse angeben. Bei der Prüfung sind keine Fehler, aber bei steuerberechnung sagte mir das Programm, dass die Adresse im Ausland ist und ich noch das Land eintragen muss. Meine Tochter wohnt aber in Oldenburg und ich habe die Straße und Stadt mit PLZ richtig eingetragen.Was mache ich falsch?
                            Danke voraus

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage Unterhalt, Student über 25

                              Du machst nichts falsch!

                              Die Steuerberechnung ist in der aktuellen Version bei der Anlage Unterhalt noch fehlerhaft. Hoffen wir, dass der Fehler mit dem Februarupdate (14.02.2018) behoben wird.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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