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Gewerbesteuer 2014, 2015, 2016, 2017 wo eintragen?

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    Gewerbesteuer 2014, 2015, 2016, 2017 wo eintragen?

    Hallo Allen,

    ich habe gestern zum ersten Mal nach meiner Selbständigkeit von der Gemeinde den Bescheid für Gewerbesteuer erhalten.
    Darin waren dann gleich 4 Jahreszahlen gelistet.
    Demnach muss ich bis 20.2.17 folgendes bezahlen:

    1 Festsetzung GewSt 2014
    2 Zinsen 2014
    3 Festsetzung GewSt 2015
    4 Vorauszahlung GewSt 2016 (gleich wie 2015)
    5 ¼ jährl. Vorauszahlung GewSt für 2017.

    In meiner kommende Steuererklärung für das Jahr 2016 trage ich jetzt Punkt 4 (GewSt 2016) in Elster Anlage G Feld 16 ein.
    >> Für 2016 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.<<

    Fragen:
    A) Muss ich Punkt 1 (GewSt 2014) und Punkt 3 (GewSt 2015) in der Summe mit Punkt 4 (GewSt 2016) auch dort eintragen?
    B) Wo trage ich Zinsen 2014 und Vorauszahlungen 2017 ein?


    Vielen Dank im Voraus

    Oliver

    #2
    AW: Gewerbesteuer 2014, 2015, 2016, 2017 wo eintragen?

    A und B: nein

    In die Anlage G des Jahres 2014 gehört der Messbetrag und die Gewerbesteuer für 2014, in die Anlage G des Jahres 2015 gehört der Messbetrag und die Gewerbesteuer für 2015, in die Anlage G des Jahres 2016 gehört der Messbetrag und die Gewerbesteuer für 2016, in die Anlage G des Jahres 2017 gehört der Messbetrag und die Gewerbesteuer für 2017, usw. Wieso willst Du daher die Beträge für andere Jahre in 2016 NOCH EINMAL eintragen ?

    Zinsen haben da nichts zu suchen.
    Zuletzt geändert von Picard777; 19.01.2017, 08:20.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Gewerbesteuer 2014, 2015, 2016, 2017 wo eintragen?

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      A und B: nein
      In die Anlage G des Jahres 2014 gehört der Messbetrag und die Gewerbesteuer für 2014, in die Anlage G des Jahres 2015 gehört der Messbetrag und die Gewerbesteuer für 2015, in die Anlage G des Jahres 2016 gehört der Messbetrag und die Gewerbesteuer für 2016, in die Anlage G des Jahres 2017 gehört der Messbetrag und die Gewerbesteuer für 2017, usw. Wieso willst Du daher die Beträge für andere Jahre in 2016 NOCH EINMAL eintragen ?
      Vielen Dank erstmal, aber mir ist das noch nicht klar.

      Weil ich den Bescheid der Stadt für die Gewerbesteuer für die ganzen Jahre jetzt zum ersten mal bekam und jetzt zum ersten mal tatsächlich bezahlen muss,
      habe ich die Beiträge für die vergangenen Jahre in Anlage G auch noch nie eintragen und dem Finanzamt mitteilen können, es wäre ja gelogen wenn ich da etwas reingeschrieben hätte.
      Ich habe also mit der Steuererklärung für 2015 die Anlage G für 2015 abgeben müssen ohne eine Gewerbesteuerangabe in Zeile 16.

      Jetzt habe ich aber einen Bescheid für Gewerbesteuer 2015. Ich kann doch jetzt nicht noch einmal die Vorlage G für 2015 abgeben.
      Wo ist mein Denkfehler?

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        #4
        AW: Gewerbesteuer 2014, 2015, 2016, 2017 wo eintragen?

        Du solltest nur prüfen, ob in den Einkommensteuerbescheiden für 2014 und 2015 die entsprechende Steuermäßigung für gewerbliche Einkünfte berücksichtigt ist.

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          #5
          AW: Gewerbesteuer 2014, 2015, 2016, 2017 wo eintragen?

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Du solltest nur prüfen, ob in den Einkommensteuerbescheiden für 2014 und 2015 die entsprechende Steuermäßigung für gewerbliche Einkünfte berücksichtigt ist.
          Super jetzt wird es klarer.
          Das sind dann wohl die >> Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb << die ich bekam.

          Das heißt, ich darf also wirklich nur Punkt 4 (GewSt 2016) eintragen weil das Finanzamt die Jahre zuvor schon selbst berücksichtig hat.
          Auch die Vorauszahlungen 2017 kommen erst nächstes Jahr dran.

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            #6
            AW: Gewerbesteuer 2014, 2015, 2016, 2017 wo eintragen?

            Nicht die Vorauszahlungen, sondern das, was wirklich im Jahressteuerbescheid rauskommen WIRD. Das klingt jetzt auf den ersten Blick vielleicht hellseherisch, ist es aber nicht: Du bist ja verpflichtet auch die Gewerbesteuererklärung elektronisch einzureichen, also hast Du durch Dein Steuerprogramm auch die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags, damit hast Du Teil 1 Deiner Recherche. Darüber hinaus kannst Du den Gewerbesteuerhebesatz Deiner Gemeinde dort erfragen oder im Internet abrufen, Google macht es mit "Hebesätze Gewerbesteuer" möglich. Wenn Du den Hebesatz mit dem Messbetrag multiplizierst, hast du auch Teil 2 Deiner Recherche.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Gewerbesteuer 2014, 2015, 2016, 2017 wo eintragen?

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Nicht die Vorauszahlungen, sondern das, was wirklich im Jahressteuerbescheid rauskommen WIRD. Das klingt jetzt auf den ersten Blick vielleicht hellseherisch, ist es aber nicht: Du bist ja verpflichtet auch die Gewerbesteuererklärung elektronisch einzureichen, also hast Du durch Dein Steuerprogramm auch die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags, damit hast Du Teil 1 Deiner Recherche. Darüber hinaus kannst Du den Gewerbesteuerhebesatz Deiner Gemeinde dort erfragen oder im Internet abrufen, Google macht es mit "Hebesätze Gewerbesteuer" möglich. Wenn Du den Hebesatz mit dem Messbetrag multiplizierst, hast du auch Teil 2 Deiner Recherche.
              Jetzt verstehe dann wohl auch warum in der Anlage G unter 16 das Wort TATSÄCHLICH steht:
              >> Für 2016 TATSÄCHLICH zu zahlende Gewerbesteuer .... <<

              Ich kann also für meine Einkommensteuer Jahresausgleich dieses Jahr gar nicht den Betrag nehmen den die Stadt für 2016 gefordert hat, weil sie den ja nur aus dem Gewinn von 2015 vermutet.
              Das hätte ich fast falsch gemacht.
              Die Vorausszahlungen für 2017 stehen dann wohl erst recht noch total vor der Türe und sind erst 2018 zu berechnen.

              Vielen Dank für den Hinweis.

              Grüße Oliver

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