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Anschaffung aus Einzelkäufen und Abschreibung

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    Anschaffung aus Einzelkäufen und Abschreibung

    Hallo,

    ich habe mir im letzten Jahr einen Computer gekauft der, vom Arbeitgeber bescheinigt, als Arbeitsmittel verwendet wird. Die Gesamtanschaffung erstreckte sich aber über die Jahresgrenze hinweg bis in 2010.

    Da ich noch Neuling bin, hier meine Fragen (und bei der Gelegenheit noch ein Paar weitere, vielleicht kann mir ja jemand ganz kurz und knapp die ein oder andere Frage beantworten)

    -Muss ich die Anschaffungen für den Computer aus beiden Jahren zusammenfassend für die Steuererklärung 2009 aufführen?
    -Er war teurer als 410 Euro - wie funktioniert eine Abschreibung in der Praxis? Jedes Jahr 410 Euro angeben bis er abgegolten ist?
    -Und welche Kaufquittungen muss ich beifügen?

    -Was passiert, wenn ich als Journalist eine gekaufte Fotokamera einfach so angebe? Kann es negative Konsequenzen haben oder wird es im schlimmsten Fall einfach bloß ignoriert?

    #2
    AW: Anschaffung aus Einzelkäufen und Abschreibung

    Die tatsächlichen Anschaffungskosten für die Computer sind auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren zu verteilen. Im Jahr der Anschaffung ggf. zeitanteilig und der Rest dann im vierten Jahr.
    Als Nachweis ist die Rechnung beizufügen.

    Wenn die gekaufte Fotokamera nachweislich als Arbeitsmittel verwendet wird, können die Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden. Sofern die Anschaffungskosten über 410 € liegen, sind die Kosten auf die Nutzungsdauer zu verteilen.
    Negative Konsequenzen ergeben sich nicht. Wenn kein Nachweis der beruflichen Verwendung erbracht werden kann, bleiben die Aufwendungen ohne Ansatz.

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