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Anlage KAP und AUS

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    Anlage KAP und AUS

    Hallo Steuerprofis!

    ich hab folgendes Problem mit den Anlagen KAP und AUS.

    bisher habe ich immer nach der Steuerbescheinigung meiner Bank, die Erträge eines ausl. thesaur. Investmentfonds in die Anlagen KAP und AUS eingetragen , weil wohl sonst beim Verkauf die Bank zu viel Steuer abzieht, weil diese dann für sämtliche Wertzuwächse Abgeltungssteuer an das Finanzamt zahlt. Die muss sich der Anleger selbst vom Finanzamt über die nächste
    Einkommenssteuererklärung zurückholen und um dies zu vermeiden sollte man das immer schon mit jeder Einkommensteuererklärung machen.

    Dieses Jahr gib es in der Steuerbescheinigung kein Angabe für die Anlage AUS, nur für
    Anlage KAP Zeile 7 und 14 (Erträge und in Anspruch genommen Sparerfreibetrag) wobei das Zinsen für ein Sparkonto bei der Bank sind.
    Zeile 8, 9, 11,49,50,51,53 sind jeweils 0,00 EUR

    ganz unten steht

    ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden
    nur nachrichtlich:
    Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen. Zeile 15 Anlage KAP EUR 19,87

    Muss ich jetzt die nachrichtlichen Erträge (19,87 EUR) in Zeile 15 KAP eintragen und keine Anlage AUS mehr ausfüllen, oder brauche ich weder KAP noch AUS ausfüllen?

    #2
    AW: Anlage KAP und AUS

    Zitat von Vobexo Beitrag anzeigen
    Muss ich jetzt die nachrichtlichen Erträge (19,87 EUR) in Zeile 15 KAP eintragen und keine Anlage AUS mehr ausfüllen, oder brauche ich weder KAP noch AUS ausfüllen?
    Zeile 15 ausfüllen: ja (wie die Überschrift dazu schon sagt, sind dort Erträge einzutragen, die (noch) nicht der KapESt unterworfen wurden, damit die Abgeltungssteuer nachgeholt wird)

    Ergänzung dazu: Beim Verkauf bescheinigt die Bank dann die akkumulierten Erträge in Zeile 7, behält dann natürlich zu viel Abgeltungssteuer ein (ist vom Gesetzgeber so gewollt, da nur dadurch zumindest einmal eine Bank irgendetwas AUTOMATISCH einbehält und es vorher ja nicht geht) und teilt dann (kurioserweise) nachrichtlich mit, um welchen Betrag der für Zeile 7 bescheinigte Betrag wieder zu kürzen ist, damit im ergebnis Alles stimmt.
    Anlage AUS ausfüllen: NEIN, ab 2009 wird die ausländische Steuer pauschaliert allein im rahmen der Anlage KAP mit berücksichtigt (§ 32d Abs. 5 EStG), siehe Anlage KAP Zeile 52-54. In der Ausfüllhilfe zur Anlage AUS wird darauf auch fett gedruckt hingewiesen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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