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2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

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    2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

    Hallo,
    ich habe ein kleines Problem.
    2015 hatte ich 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben und 4 Abordnungen mit täglicher Rückfahrt.

    Ich kann ja bei Elster seit 2014 nur die erste Tätigkeitsstätte angeben. Wie mache ich das denn jetzt mit den 6 Abordnungen?
    Wohin packe ich die 2 mit dem auswärtigem Verbleiben ?
    Wo kommen die 4 Abordnungen mit täglicher Rückkehr zum Wohnort hin?

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Lunibinjim; 25.03.2018, 18:26.

    #2
    AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

    Hallo,

    mit Abordnungen meinst du wohl Dienstreisen, auswärtige Tätigkeiten?
    Das gehört in Anlage N Zeile 49ff

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      mit Abordnungen meinst du wohl Dienstreisen, auswärtige Tätigkeiten?
      Das gehört in Anlage N Zeile 49ff

      Gruß FIGUL
      Hallo Figul,

      nee meine eine richtige Abordnung, keine Dienstreise.
      Würde für 1 - 3 Wochen zu einer anderen Abteilung abgeordnet.

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        #4
        AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

        Eine Abordnung ist wegen ihrer zeitlichen Befristung auch eine Auswärtstätigkeit!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Eine Abordnung ist wegen ihrer zeitlichen Befristung auch eine Auswärtstätigkeit!
          Ok, Danke dir.
          Habe nur ein Teil des Geldes erstattet bekommen.
          Also nur 20 Cent pro Kilometer. Wie trage ich das dann ein bzw. Wo?

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            #6
            AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

            Die vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzten Fahrtkosten sind als Summe in Zeile 51 der Anlage N einzutragen.

            Steuerfreie Tagegelder gehören ebenfalls aufsummiert in die Zeile 57.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzten Fahrtkosten sind als Summe in Zeile 51 der Anlage N einzutragen.

              Steuerfreie Tagegelder gehören ebenfalls aufsummiert in die Zeile 57.
              Hallo Charlie,

              Danke erstmal für deine Antwort.
              Wo trage ich die denn ein, wenn der Arbeitgeber die Steuern schon abgerechnet hat?

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                #8
                AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

                Wo trage ich die denn ein, wenn der Arbeitgeber die Steuern schon abgerechnet hat?
                Die Frage habe ich jetzt nicht wirklich verstanden. Was ist mit Steuern schon abgerechnet genau gemeint?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Frage habe ich jetzt nicht wirklich verstanden. Was ist mit Steuern schon abgerechnet genau gemeint?
                  Beispiel: Da steht Fahrkosten und sonstige Kosten lt. Auflistung steuerfrei 273,60 EUR - 91,20 steuerpflichtig EUR Gesamtabrechnung 182,40 € (dieser wurde dann auch ausbezahlt).

                  Ist es so etwas verständlicher ?

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                    #10
                    AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

                    Nicht wirklich!
                    Du hast weiter oben geschrieben, dass bei den Fahrtkosten nur 20 Cent je Kilometer steuerfrei erstattet wurden.
                    Bei Benutzung eines eigenen PKWs wären aber 30 Cent steuerfreie Erstattung zulässig gewesen.

                    Andererseits hast du anscheinend Aufwendungsersatz bekommen, der nicht steuerfrei war.

                    Zerlegen musst du die einzelnen Positionen schon selbst, mit deinen Abrechnungen sollte das auch möglich sein.

                    Die Hilfestellung des Forums bei der elektronischen Steuererklärung geht nicht soweit, dass wir hier die komplette Steuererklärung für jemand erstellen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Nicht wirklich!
                      Du hast weiter oben geschrieben, dass bei den Fahrtkosten nur 20 Cent je Kilometer steuerfrei erstattet wurden.
                      Bei Benutzung eines eigenen PKWs wären aber 30 Cent steuerfreie Erstattung zulässig gewesen.

                      Andererseits hast du anscheinend Aufwendungsersatz bekommen, der nicht steuerfrei war.

                      Zerlegen musst du die einzelnen Positionen schon selbst, mit deinen Abrechnungen sollte das auch möglich sein.

                      Die Hilfestellung des Forums bei der elektronischen Steuererklärung geht nicht soweit, dass wir hier die komplette Steuererklärung für jemand erstellen.

                      Charlie24, so war das doch garnicht gemeint.

                      Ich erkläre mal den Sachverhalt.

                      Ich bin jeden Tag von der Dienststelle, zu der ich abgeordnet war, nach Hause gefahren, obwohl ich dort eine amtlich unentgeltliche Unterkunft bekommen.
                      Sagen wir mal ich bin täglich 200 km gefahren (Hin- und Rückweg) und das 7 Tage.
                      Dann wurden die 200 km mit 0,20 EUR berechnet (280 EUR).
                      Da ich ja jeden Tag nach hause fuhr und nicht dageblieben bin (das da bleiben wäre günstiger gewesen) haben die mir 160 EUR abgezogen.

                      Trage ich dann die Kosten bei Reisekosten in Anlage N in Feld 49 ein?

                      Das war meien Frage

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                        #12
                        AW: 2 Abordnungen mit auswärtigem Verbleiben 4 bei täglicher Rückfahrt

                        Welche Fahrtkosten bei Nutzung eines eigenen Fahrzeugs geltend gemacht werden dürfen, steht doch in der Ausfüllhilfe von ElsterFormular:

                        Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der nachgewiesenen Kosten einen Pauschsatz für den gefahrenen Kilometer geltend machen: beim Pkw 30 Cent, bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen 20 Cent.

                        Bei 1.400 km wären das mit dem Pkw 420,00 €, mit dem Motorrad wären es 280,00 €. Diese Kosten gehören in Zeile 49 erklärt. Die steuerfreie AG-Erstattung ist dann in Zeile 51 einzutragen. Das ist doch nicht wirklich kompliziert!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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