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Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

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    Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

    Hallo nochmal,
    habe meinen verbrauchten Sparerfreibetrag und die abgeführten Banksteuern bei
    denen ich keinen Freistellungsantrag gestellt habe, eingetragen. Da mein
    Freibetrag nicht aufgebraucht wurde, habe ich gedacht, das ich die
    ganzen Steuern ersetzt bekomme, die abgeführt wurden. Dem ist jedoch
    nicht so. Bekomme anstatt (nenne mal eine fiktive Zahl)100 Euro nur 30 Euro zurück,
    habe ich irgendwo was falsch eingetragen.

    Ich dachte man bekommt alles wieder zurück erstattet, wenn der Sparerfreibetrag nicht überschritten wird.

    Gruß
    funny
    Zuletzt geändert von funny; 15.04.2010, 11:13.

    #2
    AW: Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

    Ein nicht verbrauchter Sparerfreibetrag kann nirgendwo(!) eingetragen werden. Den berechnet das Programm selbst. Daher sind in den Zeilen 14/14a die tatsächlich verbrauchten Pauschbeträge anzugeben.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

      Ja, habe mich verschrieben, natürlich den verbrauchten.

      Trotzdem bekomme ich nicht alles erstattet??

      Gruß
      funny

      Kommentar


        #4
        AW: Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

        Hallo,

        es kommt nicht nur darauf an, was man unten (Zeile 14 / 14a) einträgt, sondern auch darauf, was in den Zeilen 4 bis 6 eingetragen wurde.

        Ohne die eingegebenen Daten zu kennen, kann hier natürlich leider niemand helfen.

        Kommentar


          #5
          AW: Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

          Eine mögliche Antwort:
          Einzelveranlagung, 15.000 € zu versteuerndes Einkommen.

          Der Grenzsteuersatz
          ist dann bereits über 25% - man zahlt auf inländische, dem Privatvermögen zugehörige Kapitalerträge aber maximal die Abgeltungssteuer. Also werden diese Beträge einfach bei der Berechnung rausgeworfen.

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            #6
            AW: Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

            Hallo Aron,

            das hast du falsch verstanden. Funny hat noch nicht einmal den Sparer-Pauschbetrag komplett ausgenutzt, sondern es wurden nur aufgrund falsch verteilter Freistellungsaufträge bankseitig Steuern abgeführt. Und diese hätte funny nun verständlicherweise gerne zurück.

            Ich habe es im anderen Thread schon ausführlich beantwortet. Da es offenbar immer noch nicht stimmt, weiß ich leider auch nicht weiter.

            @funny: Vielleicht postest du noch einmal, was genau in den Bankbescheinigungen steht und was du dann in welche Zeile der Anlage KAP eingegeben hast (aber bitte alles, ggf. mit fiktiven - aber realistischen - Werten).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

              Also, ich bin alles nochmal durchgegangen. Ich habe alles richtig eingetragen.
              Vielleicht liegt es an der Kirchensteuer, die nicht von den Banken ans Finanzamt gezahlt wurden und erst hier abgezogen werden.

              Da es sich nicht um Umsummen handelt, lasse ich es so. Ich bekomme einen Teil der Kapitalertragsteuern ja zurück.
              Werde nächstes Jahr bei allen Banken einen Freistellungsantrag stellen, hoffe das ist dann einfacher.

              Gruß und vielen Dank für die gute Hilfe.
              funny
              Zuletzt geändert von funny; 15.04.2010, 18:49.

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                #8
                AW: Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

                und zusammen mit den neuen Freistellungsaufträgen auch die entsprechenden Aufträge zum Einbehalt der Kirchensteuer.

                Wenn Kirchensteuer gezahlt werden muss, ist dann jedenfalls alles erledigt.

                Gruß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nicht alle Kapitalertragsteuer zurück bekommen

                  Ich kann es bei mir nicht nachvollziehen.
                  In Zeile 7 500 Euro eingetragen, davon 100 freigestellt (Z14), 200 bei einer anderen Bank, 100 Euro Steuern abgeführt (49), 5,50 Soli (50), und Zeile 5 angekreuzt.
                  Völlig korrekt erscheint: Kapitalerträge 500 Euro, abzüglich 500 Euro nicht ausgeschöpfter Freibetrag, ergibt Kapitalerträge i.S.d. §32d Abs. 1 EStG 0 Euro, zu versteuern nach eben diesem Paragraphen 0 Euro, ergibt Steuer 0 Euro. Bei der Berechnung der verbleibenden Beträge werden von der festgesetzten Steuer die 100 Euro Abgeltungssteuer abgezogen, vom Soli die 5,50, ich kriege also alles zurück.
                  Alles klar und nachvollziehbar in der Berechnung dargestellt.

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