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Zweite Tätigkeitsstätte

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    Zweite Tätigkeitsstätte

    Hallo zusammen,

    mache dieses Jahr meine erste Steuererklärung und bin leicht überfordert.

    Ich habe im März einen neuen Job angefangen und bis, damit ich es nicht so weit habe, deshalb auch umgezogen. Es kommt immer mal wieder vor, dass ich als Vertretung für einen Kollegen zu einem Kunden fahren muss und dann dort meinen Arbeitstag verbringe.
    Nun meine Probleme:

    1) Den Umzug kann ich wahrscheinlich nicht geltend machen, da es innerhalb der selben Gemeinde(Stadt) war und ich auch nicht in eine Dienstwohnung gezogen bin oder?

    2) Ich habe Probleme mit dem Eintragen meiner zweiten Tätigkeitsstätte. Als erste habe ich meinen Arbeitgeber eingetragen im Zeitraum von Anfang März bis Ende letzten Jahres. Da ich 5 Tage die Woche arbeite entsprechend eine 5 eingetragen.
    Bei Urlaubs-/Krankheitstage bzw aufgesucht an muss ich dann wirklich alle Tage zusammenzählen an denen ich im Büro war?

    2.5) Ich finde die Möglichkeit nicht meine zweiten Tätigkeitsstätte einzutragen. Ich kann lediglich noch eine erste oder ein Tätigkeitsgebiet hinzufügen.

    3) Ich habe mir eine Monatskarte von der Bahn gekauft um zur ersten und zweiten Tätigkeitstätte zu kommen. Wie trage ich hier die Anwendungen für die Fahrten ein?

    Hoffe ihr versteht was ich sagen will

    Gruß

    #2
    AW: Zweite Tätigkeitsstätte

    Hallo,

    zu 1: Kommt darauf an, ob sich der Weg zur Arbeit nennenswert verkürzt hat, das kann durchaus auch innerhalb einer Stadt der Fall sein. Sparst du morgens und abends jeweils mehr als eine Stunde?
    Und da es deine erste Steuererklärung ist und ich daraus schließe dass du noch relativ jung bist, folgende Frage: Hattest du vorher einen eigenen Haushalt, also nicht bei den Eltern?

    zu 2: Klar, die Summe der Tage, was ist so schwierig daran? Du darfst auch gerne schätzen, auf ein oder zwei Tage kommt es da sicher nicht an. Üblich sind 230 Tage, bei 10 Monaten halt 10/12 davon.

    zu 2,5: Welche zweite Tätigkeitsstätte denn? Hast du noch einen Nebenjob?
    Ich hatte es so verstanden, dass du manchmal zu Kundenbesuchen musst, allerdings innerhalb deines Hauptjobs. Das ist dann eine Dienstreise.

    zu 3: Schwierige Frage.
    Einerseits zählen für die Entfernungspauschale die gewöhnlichen 30 Cent/Entfernungskilometer (anders nur wenn die Monatskarte noch teurer ist). Andererseits darf man bei den Dienstreisen die real entstandenen Fahrtkosten absetzen.

    Wie oft kommt das mit dem Außeneinsatz denn vor (in%)? Genau diesen Prozentsatz würde ich von den Kosten der Monatskarte bei den Dienstreisen absetzen. Und den Rest bei der Entfernungspauschale (wirkt sich wahrscheinlich sowieso nicht aus).
    Beispiel: Jede Woche einmal auswärts, Monatskarte kostet 50 Euro.
    Macht dann 12x 50 Euro mal 20%, gleich 120 Euro bei den Dienstreisen.

    Und noch was grundsätzliches zum Schluss: Kommst du überhaupt über 1000 Euro Werbungskosten? Wenn nicht dann spar dir den Aufwand, 1000 Euro bekommst du quasi gratis.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Zweite Tätigkeitsstätte

      Erst mal danke für die Antworten

      Für die Fahrt zur Arbeit brauche ich jetzt 30 Minuten weniger mit dem ÖPNV und nein nicht meine erste Wohnung. Hab damals beim ersten Umzug nicht an die Steuer gedacht...

      zu 2,5) Naja das läuft ungefähr so, dass ich z.B. am Samstag gesagt bekomme das ein Kollege sich krank gemeldet hat und ich jetzt die ganze nächste Woche morgens direkt zum Kunden fahre und da meine 8 Stunden arbeite. Die fahrt dahin wird dann jedes mal als Dienstreise in der Steuer gezählt?

      zu 3) Die Monatskarte kostet ca 90€. Zum Büro sind es 5 km mit dem Auto, zum Kunden ca. 20 km.
      Beim Kunden war ich letztes Jahr aufgrund von vielen Ausfällen ca 30-45% der Zeit.

      Und was meinst du mit den 1000€?

      Gruß

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        #4
        AW: Zweite Tätigkeitsstätte

        Hallo,

        >>>Für die Fahrt zur Arbeit brauche ich jetzt 30 Minuten weniger mit dem ÖPNV ...

        Das reicht leider nicht um den Umzug abzusetzen.


        >>>und nein nicht meine erste Wohnung. Hab damals beim ersten Umzug nicht an die Steuer gedacht...

        Nur mal zur Klarstellung (auch für andere die hier mitlesen): Umzugskosten aus dem Elternhaus in die erste Wohnung kann man gar nicht absetzen.


        >>>Die fahrt dahin wird dann jedes mal als Dienstreise in der Steuer gezählt?

        Ja.
        Kurzzusammenfassung Dienstreise: Absetzbar sind die realen Kosten, mit eigenem PKW auch pauschal 30 Cent je zurückgelegtem Kilometer. Dazu kommt bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von zu Hause bzw. von der ersten Tätigkeitsstätte ein pauschaler Verpflegungsmehraufwand (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand ).


        >>>Die Monatskarte kostet ca 90€. Zum Büro sind es 5 km mit dem Auto, zum Kunden ca. 20 km.

        Achso, zu den Kunden fährst du nicht mit dem ÖPNV, hatte ich anders vermutet. Dann ist es viel einfacher, die Monatskarte zählt komplett zu den normalen Fahrtkosten (Entfernungspauschale), die Dienstreisen laufen gesondert.
        Aber die Tage müssen stimmen, also nur ca. 125 bis 160 Tage für die erste Tätigkeitsstätte. Und in diesem Fall ist die Monatskarte sogar klar besser als die 30 Cent (dort übrigens nur je Entfernungskilometer, sprich die Hälfte der zurückgelegten Strecke).

        Anmerkung: Irgendwie passen 90 Euro nicht zu 5 Kilometern, das ist imho unwirtschaftlich. Warum fährst du nicht immer mit dem PKW - oder kämen noch Parkgebühren hinzu? Alternativ könntest du immer Einzeltickets lösen (sind ja nur etwa 25 Fahrten, und mehr als 3 Euro kosten 5 km Bus doch nirgendwo - ?).
        Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass das Finanzamt das ähnlich sieht und die Monatskarte - auch - als privat veranlasst ansieht.


        >>>Und was meinst du mit den 1000€?

        Das ist der Werbungskostenpauschbetrag, den bekommt man immer (jeder Arbeitnehmer). Wenn man in Summe deutlich darunter bleibt (Überschlag) kann man sich den ganzen Aufwand sparen. Zu den Werbungskosten zählt alles was auf die Seite 2 der Anlage N gehört.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Zweite Tätigkeitsstätte

          Ich habe kein Auto hab nur die Kilometer angegeben weil es doch so in der Steuererklärung verlangt wird oder nicht, also die kürzeste Straßenverbindung.

          Zur Firma würde ich pro Strecke ca. 3€ bezahlen, macht 6 am Tag, also ca 120 im Monat. Monatskarte ist also für mich wesentlich billiger.

          Zum Kunden fahre ich mit der Bahn, die 20km sind nur die Strecke die ich, wenn ich ein Auto hätte, mit diesem zurücklegen müsste für die kürzeste Strecke.

          Bin "leider" auch immer nur 7 Std. beim Kunden und habe dann Feierabend, also auch keinen Anspruch auf die Verpflegungspauschale.

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            #6
            AW: Zweite Tätigkeitsstätte

            Hallo,

            Zitat:Bin "leider" auch immer nur 7 Std. beim Kunden und habe dann Feierabend, also auch keinen Anspruch auf die Verpflegungspauschale.

            Verpflegungspauschale > 8Std bezieht sich nicht auf deie reine Arbeitszeit sondern Haustür auf bis Haustür zu

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Zweite Tätigkeitsstätte

              Hallo,

              >>>Ich habe kein Auto hab nur die Kilometer angegeben weil es doch so in der Steuererklärung verlangt wird oder nicht, also die kürzeste Straßenverbindung.

              Ja und Nein. Bei der Entfernungspauschale spielt es keine Rolle wie man sich fortbewegt (auch zu Fuß wäre OK), allein die Entfernung zählt (und zwar in der Regel die kürzeste Straßenverbindung). Bei den Dienstreisen ist es hingegen anders, dort geht es um die realen Kosten bzw. um Pauschalen (PKW 30 Cent, Motorrad/-roller 20 Cent je km). Wer sich mit ÖPNV bewegt hat natürlich leicht ermittelbare reale Kosten, ergo keine Pauschale.


              >>>Zum Kunden fahre ich mit der Bahn, die 20km sind nur die Strecke die ich, wenn ich ein Auto hätte, mit diesem zurücklegen müsste für die kürzeste Strecke.

              Wie gesagt sind dann die Kilometer egal, du kannst nur die realen Kosten=Fahrkarte absetzen (wenn dafür auch die Monatskarte genutzt wird(?) würde ich - wie in #2 schon ausgeführt - aufteilen).


              >>>Bin "leider" auch immer nur 7 Std. beim Kunden und habe dann Feierabend, also auch keinen Anspruch auf die Verpflegungspauschale.

              Dazu hat FIGUL ja schon was gesagt ...

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Zweite Tätigkeitsstätte

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                8Std bezieht sich nicht auf deie reine Arbeitszeit sondern Haustür auf bis Haustür zu
                so'n Schiet! Ich komme da nicht über 30s hinaus.
                Gruß, Basteltyp

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                  #9
                  AW: Zweite Tätigkeitsstätte

                  Hallo Zusammen,

                  Ich hätte da auch mal eine Frage zur "zweiten Tätigkeitsstätte".
                  Wir haben Büros an unterschiedlichen Standorten und können bei Bedarf oder wenn entsprechende Meetings etc. angesetzt sind von überall arbeiten. Normalerweise fahre ich ca 36km zur Arbeit, war aber letztes Jahr in Summe ca. 30 Tage an einem 58km entfernten Standort. Belege hierüber gibt es nicht, da nicht gestempelt wird und die Fahrten meist freiwillig sind und kein Fahrtenbuch oder ähnliches geführt wird.
                  Kann ich diese Fahrten dann trotzdem als "Dienstreise" absetzen? Denn die Fahrtkosten sind mit ja tatsächlich entstanden.

                  Danke für Eure Hilfe.

                  Viele Grüße

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                    #10
                    AW: Zweite Tätigkeitsstätte

                    Kann ich diese Fahrten dann trotzdem als "Dienstreise" absetzen? Denn die Fahrtkosten sind mit ja tatsächlich entstanden.
                    Warum sollte das nicht möglich sein? Für dich ist das eine Auswärtstätigkeit und wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht steuerfrei ersetzt, kannst du
                    bei Nutzung deines eigenen Pkws pauschal 30 Cent je tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg) geltend machen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Zweite Tätigkeitsstätte

                      Naja ich dachte weil ich ja keinerlei Belege darüber gesammelt habe wird es schwierig das nachzuweisen.

                      Aber dann bin ich ja beruhigt, vielen Dank für die schnelle Antwort

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                        #12
                        AW: Zweite Tätigkeitsstätte

                        Hallo,

                        wie Charlie24 schon sagte zählen diese Fahrten natürlich auch zu den Werbungskosten, genauer zu den Dienstreisen mit allen Vor- und Nachteilen.

                        Nur sollte man das schon irgendwie glaubhaft machen.
                        Wie kontrolliert denn der Arbeitgeber die Anwesenheit? Oder genießen die Mitarbeiter vollstes Vertrauen?

                        Für die Zukunft würde ich entweder ein Fahrtenbuch führen oder zumindest Belege sammeln (irgendwas kauft man ja vielleicht im Supermarkt um die Ecke oder an der Tanke, dazu dann Parktickets u.s.w.).

                        Stefan
                        Zuletzt geändert von reckoner; 27.03.2017, 17:51.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Zweite Tätigkeitsstätte

                          Wir haben Büros an unterschiedlichen Standorten und können bei Bedarf oder wenn entsprechende Meetings etc. angesetzt sind von überall arbeiten.
                          Dass die Büros existieren, sollte sich belegen lassen und zu Meetings wird man doch in der Regel eingeladen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Zweite Tätigkeitsstätte

                            Würde ich nicht da sein und meine Arbeit liegen lassen, würde man das sofort merken
                            Wie gesagt, es handelt sich um freie Arbeitsplätze, ich könnte heute entscheiden spontan von dort zu Arbeiten.
                            Eine Adresse würde ich natürlich angeben. Die Meetings sind bspw. Abteilungsmeetings, zu denen man einfach hingeht.
                            In erster Linie arbeiten wir aber ab und zu von anderen Standorten um den Kontakt zu den anderen Kollegen unseres Team bzw. der anderen Werke nicht zu verlieren (ich arbeite im Vertrieb und habe täglich mit Planern, Versänden usw. in 4 verschiedenen Werken zu tun).
                            Das ist auch der Grund weshalb wir die Fahrtkosten nicht vom AG erstattet bekommen.
                            Parkplätze sind auf dem Werksgelände und Essen gibt es in der Kantine.
                            Eigentlich eine gute Sache, aber für meine Steuererklärung irgendwie etwas kompliziert

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                              #15
                              AW: Zweite Tätigkeitsstätte

                              Eigentlich eine gute Sache, aber für meine Steuererklärung irgendwie etwas kompliziert
                              Dann schreib ab sofort jeweils das Datum auf, an dem du nicht an deinem Hauptstandort arbeitest. Eine Excel-Tabelle sollte reichen.
                              So kann man bei etwaigen Nachfragen zumindest einen Eigenbeleg vorlegen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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