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Vorsorgeauwand wird nicht berechnet

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    Vorsorgeauwand wird nicht berechnet

    Hallo

    Ich bin gerade dabei für 2016 die Steuererklärung zu machen und trage alles wie für 2015 ein.
    Dabei wird aber beim erstatteten Betrag nicht meine Haftpflicht und meine Berufsunfähigkeitsversicherung in Zeile 50 im Vorsorgeaufwandsformular eingerechnet. Das heißt, der zu erstattende Betrag bleibt gleich, ob ich, wie jetzt meine 750€ eintrage, oder ob ich 1200€ eintrage.
    Zeile 11 habe ich auch das Kreuz bei Nein gesetzt wie letztes Jahr. Komme gerade nicht so ganz darauf, warum meine Versicherungen dieses Jahr nicht mit berechnet werden...? Kann mir da eventuell jemand weiter helfen? Wäre sehr schön :-)

    Gruß!

    #2
    AW: Vorsorgeauwand wird nicht berechnet

    Wieso hast nein in Zeile 11 angekreuzt ? Lies Dir bitte mal den Text dazu genau durch. In über 90 % der Fälle ist "nein" falsch, insbesondere bei fast 100 % der Arbeitnehmer.

    Du kannst auch 100.000 € eintragen, der Höchstbetrag liegt bei 1900 € und der wird meist schon durch Basisversorgung bei Kranken- und Pflegeversicherung erreicht oder überschritten. Bei Nein-Kreuz liegt der Höchstbetrag bei 2.800 €.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeauwand wird nicht berechnet

      Hallo Tandraell,

      wenn das Kreuz bei NEIN in Zeile 11 sitzt, bist du kein Arbeitnehmer ?

      Offensichtlich hast du die abzugsfähigen Höchstbeträge mit deinen Beiträgen zur KV, PV schon überschritten, deshalb haben die anderen Versicherungen keine Auswirkung.

      Tschüß





      edit......da war einer schneller, wurde beim Schreiben gestört.
      Zuletzt geändert von holzgoe; 24.01.2017, 10:42. Grund: Ergänzung

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsorgeauwand wird nicht berechnet

        Wobei die Beiträge zur Basiskranken- und zur gesetzlichen Pflegeversicherung auch dann berücksichtigt werden, wenn sie über die genannten Höchstgrenzen hinausgehen.
        Dies nur zur Klarstellung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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