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Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

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  • Thomas Homilius
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Zitat von PatrickE91 Beitrag anzeigen
    ich habe die ein oder andere Verständnisfrage zur EÜR.
    Infos:
    - bereits Anfang 2016 die EÜR für 2015 gemacht, zusätzlich zu der regulären Einkommenssteuererklärung für 2015.
    - Ich erwirtschaftete sowohl 2015 als auch 2016 geringe Nebeneinkünfte (Unter 17.500€) ...
    Laut BMF-Schreiben vom 29.09.2016 ueber Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2016 musst du keine Einnahmeueberschussrechnung elektronisch uebermitteln und kannst diese auch formlos machen:

    Im Übrigen wird es bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet.
    http://www.bundesfinanzministerium.d...EUER-2016.html

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  • PatrickE91
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Entschuldige, heut scheint echt der Wurm drin zu sein.
    Da fehlt definitiv das Wort "nicht". :-/

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Natürlich nicht! Aber du hast geschrieben:

    Mach ich nicht, damit kenne ich mich aus

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  • PatrickE91
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Das ist ja durchaus plausibel, aber ist es falsch mich schlau zu machen, wenn ich etwas nicht weiß?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Mach ich nicht, damit kenne ich mich aus
    Ich mache durchaus gerne das, womit ich mich auskenne und scheue eher Sachen, bei denen ich mich nicht auskenne!

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  • PatrickE91
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Solches Verwirrtsein kann ganz schön ins Konto schlagen

    Gruß FIGUL
    Deswegen erkundige ich mich ja. Ich möchte nicht wie so viele einfach sagen: "Mach ich nicht, damit kenne ich mich aus".
    Ich bin lernwillig und bin wie gesagt froh, dass mir bei Fragen geholfen wird.


    "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist" - Henry Ford ;-)

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Hallo,

    Solches Verwirrtsein kann ganz schön ins Konto schlagen

    Gruß FIGUL

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  • PatrickE91
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    In die Anlage G kommt dein Gewinn.
    Vielen Dank, ich hab mich definitiv einfach verlesen, bzw. nicht richtig gelesen.
    Ich hatte hier die ganzen Einnahmen, nicht den Gewinn (also abzgl. der Ausgaben) eingetragen.
    Danke dafür!





    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    H
    Zitat: In der EÜR Seite 2, Zeile 65 (Summe Betriebsausgaben) steht nun quasi 700€. (Beispielrechnung)
    -> Werden nun also nur die 700€ Gewinn zur Berechnung meiner Steuererstattung genutzt oder die kompletten Einnahmen aus der Eink.St.Erklärung.

    Seit wann sind Betriebsausgaben Gewinn?

    Der Gang zum Steuerberater ist dringendst zu empfehlen

    Gruß FIGUL
    Hier habe ich mich definitiv falsch ausgedrückt, wundere mich beim zweiten lesen meiner Sätze grad selbst, entschuldige. Die Verwirrung war unnütz.




    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dazu gehört nicht nur der AfA-Anteil deines Rechners, es gibt auch eine Zeile 11 für deine Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer.
    Zeile 11 hatte ich bereits gefüllt, danke dennoch für den Hinweis.



    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In der Einkommenssteuererklärung Anlage G, Seite 1, Zeile 4 gibst du den Gewinn an, der in Zeile 84 der EÜR erscheint, wenn du diese vollständig und richtig ausgefüllt hast.
    Das habe ich nun auch verstanden, danke dafür.


    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das ist auch ohne Steuerberater zu schaffen, jedenfalls für einen Dienstleister im Bereich der Informatik sollte das zu schaffen sein.
    Danke für Blumen, eigentlich liegt mir Logik auch wohl, denke aber ich war anfänglich einfach verwirrt.
    Ich bin froh und dankbar dazuzulernen!

    Vielen Dank an euch beiden für die extrem zeitnahen und hilfreichen Antworten.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    In der Einkommenssteuererklärung Anlage G, Seite 1, Zeile 4 gibst du den Gewinn an, der in Zeile 84 der EÜR erscheint, wenn du diese vollständig und richtig ausgefüllt hast.

    Dazu gehört nicht nur der AfA-Anteil deines Rechners, es gibt auch eine Zeile 11 für deine Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer.

    Das ist auch ohne Steuerberater zu schaffen, jedenfalls für einen Dienstleister im Bereich der Informatik sollte das zu schaffen sein.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Hallo,

    Zitat: In der Einkommenssteuererklärung Anlage G, Seite 1, Zeile 4 gebe ich die kompletten Einnahmen aus dem Nebengewerbe an. (Bsp. 1000€)

    In die Anlage G kommt dein Gewinn.

    Zitat: In der EÜR Seite 2, Zeile 65 (Summe Betriebsausgaben) steht nun quasi 700€. (Beispielrechnung)
    -> Werden nun also nur die 700€ Gewinn zur Berechnung meiner Steuererstattung genutzt oder die kompletten Einnahmen aus der Eink.St.Erklärung.

    Seit wann sind Betriebsausgaben Gewinn?

    Der Gang zum Steuerberater ist dringendst zu empfehlen

    Gruß FIGUL

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  • PatrickE91
    hat ein Thema erstellt Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?.

    Fragen zu EÜR, nötig oder nicht?

    Hallo,

    ich habe die ein oder andere Verständnisfrage zur EÜR.
    Infos:
    - bereits Anfang 2016 die EÜR für 2015 gemacht, zusätzlich zu der regulären Einkommenssteuererklärung für 2015.
    - Ich erwirtschaftete sowohl 2015 als auch 2016 geringe Nebeneinkünfte (Unter 17.500€)
    - Ich habe für das Kleinunternehmen 2015 erstmals einen Computer/Tablet abgeschrieben. (1/3 vom Kaufpreis). Dies passte laut Finanzamt auch soweit.


    Fragen:
    1. - Ich würde 2016 nun in der EÜR unter Seite 2, Zeile 30 (AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter) wieder ein weiteres Drittel des Kaufpreises eintraten. (Ein letztes Mal im kommenden Jahr.) Ist dies soweit korrekt?

    2. - Muss die EÜR eigentlich sein? Verstehe ich das richtig, dass ich die EÜR in meinem Fall nur für die Abschreibung benötige? (Sonst ist fast nichts eingetragen, biete lediglich Dienstleistungen der Informatik an und hatte dafür einen Rechner angeschafft.)

    3.
    - In der Einkommenssteuererklärung Anlage G, Seite 1, Zeile 4 gebe ich die kompletten Einnahmen aus dem Nebengewerbe an. (Bsp. 1000€)
    - In der EÜR Seite 2, Zeile 30 (AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter) gebe ich das oben beschriebene Drittel des Kaufpreises an. (Bsp. 300€)
    - In der EÜR Seite 2, Zeile 65 (Summe Betriebsausgaben) steht nun quasi 700€. (Beispielrechnung)
    -> Werden nun also nur die 700€ Gewinn zur Berechnung meiner Steuererstattung genutzt oder die kompletten Einnahmen aus der Eink.St.Erklärung.
    (1000€ wäre ja für mich definitiv schlechter, würden die 700€ zur Berechnung genutzt, wäre meine Erstattung am Ende ja höher.)

    Die automatische Berechnung von ElsterFormular berücksichtigt die EÜR jedoch nicht, sehe ich das richtig?

    Ich hoffe sehr, dass ich meine Fragezeichen euch halbwegs plausibel rüberbringen konnte.
    Vielen Dank schon im Voraus.
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