Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruchhinweis: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruchhinweis: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

    Hallo zusammen,

    ich bekomme immer folgenden Abbruchhinweis (Plausibilitätsprüfung zeigt keinen Fehler):
    "Hauptvordruck: Die von Ihnen erklärten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen den maximal zulässigen Betrag im Vergleich zu den geltend gemachten Beiträgen zur Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben."

    Die Beträge in den Felder 24 & 25 in der Anlage Vorsorgeufwendungen sind aber mindestens doppelt so hoch wie die Beträge in den Feldern 24 b und c der Anlage N.

    Ist dieses Problem (sowie die Lösung) jemand bekannt?

    Danke & viele Grüße
    Morianne

    #2
    AW: Abbruchhinweis: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

    https://www.elster.de/anwenderforum/...berzusch%FCsse

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruchhinweis: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

      Hallo L.E. Fant,
      ´
      dieser Link hilft mir leider nicht weiter.
      Mein Mann ist privat versichert, nicht gesetzlich.
      Habe alles wie in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben eingetragen...

      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Abbruchhinweis: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

        Mein Mann ist privat versichert, nicht gesetzlich
        Wenn dein Mann privat krankenversichert ist, kann bzw. darf bei ihm kein Eintrag unter den Nummern 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung stehen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Abbruchhinweis: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

          Hallo Charlie24,

          die Einträge stehen auch in 24 b und c.
          Und dazugehörig auch noch in 24 & 25 der Anlage Vorsorgeaufwendungen.

          Gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Abbruchhinweis: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

            Die Einträge unter Nummer 24 b und c der Lohnsteuerbescheinigung werden automatisch in die Zeilen 38 und 39 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.

            Du darfst diese Beträge nicht in die Zeilen 24 ff der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Dort darfst du nur die Beiträge eintragen, die dir die PKV deines Mannes für 2016 mitteilt.

            Die meisten PKV-Unternehmen haben für 2016 noch gar keine Bescheinigungen versandt, die haben dafür auch noch Zeit bis Ende Februar.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X