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Belegabruf; Fehlermeldung bei "Steuerpflichtiger Person"

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    Belegabruf; Fehlermeldung bei "Steuerpflichtiger Person"

    Hallo zusammen!

    Beim Belegabruf aus dem Elsterformular 18.0 zur ESt2016 erhalte ich Belege mit den Stammdaten sowie zur Religionszugehörigkeit, die in Ordnung sind und problemlos in den Vordruck übernommen werden können. Der wichtigste Beleg, nämlich "Steuerpflichtige Person", ist in der Liste "Bereits abgerufene Belege" ebenfalls enthalten, ist aber als "Fehler" gekennzeichnet und kann nicht übernommen werden.

    Im geöffneten Fenster "Beleginhalte" ist in der Zeile "Verarbeitungsfehler" folgender Vermerk eingetragen:

    "Der im Feld 'nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung' enthaltene Wert muss größer als 0 sein."

    Tatsächlich sind aber in 2016 keine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung geleistet worden.

    Meine Frage an erfahrene Elsterformular-Nutzer: Ist hier bei der Dateneingabe des Arbeitgebers oder von mir beim Abruf etwas falsch gemacht worden oder liegt ein Fehler im Programm vor. Hat jemand eine Idee?

    Viele Grüße, kkm
    Zuletzt geändert von kkm; 28.01.2017, 12:11.

    #2
    AW: Belegabruf; Fehlermeldung bei "Steuerpflichtiger Person"

    Hallo kkm,

    hast du wirklich im Belegabruf schon Belege der Versicherung ->obwohl du nicht privat versichert warst ?

    Das klingt eher wie eine Fehlermeldung nach der Datenübernahme aus dem Vorjahr, schau dir mal die Anlage Vorsorgeaufwand an -> da darf ja kein Eintrag bei Beiträgen zur privaten KV und PV sein, etwa eine fälschliche Null eingetippt -> dann mal entfernen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Belegabruf; Fehlermeldung bei "Steuerpflichtiger Person"

      Tatsächlich sind aber in 2016 keine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung geleistet worden.
      Dann hat die PKV unsinnigerweise Nullwerte bescheinigt, deren Übernahme ja auch nichts bringen würde.
      Man kann solche Belege über das Kontextmenü der rechten Maustaste auch löschen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Belegabruf; Fehlermeldung bei "Steuerpflichtiger Person"

        Hallo zusammen,

        zunächst besten Dank für die raschen Rückantworten auf meine vorangegangene Anfrage. Offensichtlich habe ich aber mein Problem nicht ganz treffend beschrieben. Insofern hier ein neuer Versuch, die Sache weiter zu konkretisieren:

        Der abgerufene Beleg, der vom Programm "Elsterformular" als fehlerhaft gekennzeichnet ist, nennt sich „Lohnsteuerbescheinigung“ und beinhaltet das vom Arbeitgeber abgeführte Bruttoentgelt, abgeführte Steuer, Sozialversicherungsbeiträge usw. Die darin enthaltenen Angaben sind nach meinem Dafürhalten alle richtig und zutreffend.

        In diesem Formular gibt es auch eine Zeile mit der Bezeichnung: „nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung“. In dieser Zeile ist 0,00 als Wert eingetragen, was ebenfalls korrekt sein dürfte.

        Hingegen ist in der Zeile mit der Bezeichnung „Verarbeitungsfehler“ in roter Schrift eingetragen: „Der im Feld 'nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung' enthaltene Wert muss größer als 0 sein“.

        Wenn hier ein Wert größer Null eingetragen wäre, würde dies eben nicht dem konkreten Sachverhalt entsprechen.

        Am Rande sei noch erwähnt, dass ich den Steuerfall neu angelegt und keinerlei Daten aus dem Vorjahr übernommen habe. Zudem war ich nie privat kranken- oder pflegeversichert, dementsprechend kann und sollte es keine derartigen Belege geben.

        Insofern noch einmal die Frage, ob es eine Erklärung für diese merkwürdige Fehlermeldung und entsprechende Kennzeichnung des abgerufenen Beleges gibt? Wenn nicht, ist das auch keine Katastrophe, ich kann die Zahlenwerte ja manuell ins "Elsterformular" übertragen!

        Viele Grüße,

        kkm

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          #5
          AW: Belegabruf; Fehlermeldung bei "Steuerpflichtiger Person"

          Der Arbeitgeber hätte dort nichts eintragen dürfen, auch nicht 0,00, nachdem du offensichtlich gesetzlich krankenversichert bist.

          Falls die automatische Übernahme an diesem Fehler scheitert, übernimmst du die anderen Werte händisch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Belegabruf; Fehlermeldung bei "Steuerpflichtiger Person"

            In diesem Fall sollte es meiner Meinung nach hilfreich sein den falschen Wert einfach zu löschen.

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              #7
              AW: Belegabruf; Fehlermeldung bei "Steuerpflichtiger Person"

              Hallo kkm,

              sorry, aber warum fragst du überhaupt wenn du die Antworten nicht liest?

              Denn deine Vermutung "In diesem Formular gibt es auch eine Zeile mit der Bezeichnung: „nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung“. In dieser Zeile ist 0,00 als Wert eingetragen, was ebenfalls korrekt sein dürfte." wurde doch schon ausdrücklich in den Beiträgen #2 und #3 verneint. Nullen dürfen so gut wie nie eingetragen werden (mit wenigen Ausnahmen, etwa in der Lohnsteuerbescheinigung die ersten Zeilen).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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