Ich habe Ende 2008 u.a. einige ausländische thesaurierende Fonds gekauft, deren Verkauf später noch abgeltungssteuerfrei ist. Nicht steuerfrei sind jedoch die jährlichen Erträge, auch wenn sie thesauriert werden, hier gibt es die „ausschüttungsgleichen Erträge“.
Auf der Bescheinigung meiner Bank sind nun nur diese Erträge in Summe aufgeführt. Schaue ich im elektronischen Bundesanzeiger, finde ich dort jedoch weitere steuerliche Infos zu den Fonds.
So werden bei einem Fonds (ISIN LU0159550150) „Anrechenbare ausländische Quellensteuer“, „Anrechenbare fiktive Quellensteuer“, „Anrechenbare Kapitalertragssteuer (25%)“ und „Anrechenbarer Soli“ je Anteil ausgewiesen.
Wo gebe ich diese Beträge denn an? Anlage AUS Zeile 11 und 12? Addiere ich dazu Quellensteuer und Kapitalertragsteuer oder ist die eine in der anderen enthalten? Oder muss ich da gar nichts für ausfüllen??? Wann und wo würden diese anrechenbaren Beträge aber dann wirksam? Zudem sollen für die anrechenbaren Steuern ja Belege vorgelegt werden. Die Steuerbescheinigung der Bank weist jedoch wie gesagt nur eine Zahl (die Summe der ausschüttungsgleichen Beträge) aus. Kann man auch einen Ausdruck aus dem el. Bundesanzeiger als Beleg beifügen? Dazu würde ich noch den Jahresdepotauszug mit der Anzahl der Anteile der Fonds beilegen bzw. auch eine Berechnung der Summen, die ich ja händisch durchführen muss.
Ist das so ungefähr richtig oder bin ich da auf dem Holzweg?
Das 2. Problem ist, dass ich mir nicht sicher bin, wo ich Verluste aus der Veräußerung von Derivaten bei einer ausländischen Bank (Clickoptions) unterbringen kann. KAP Zeile 18? Oder muss das noch irgendwo anders hin? Anlage SO gilt hier ja nur noch bei Anschaffungszeitpunkten vor dem 1.1.09, oder? Es geht zwar nur um einen 2stelligen Betrag, aber verschenken würde ich auch den ungern.
Vielleicht kann jemand, insbesondere bei den Fonds, etwas Licht ins Dunkel bringen!
Vielen Dank im voraus!
Gruß
Hasilein
Auf der Bescheinigung meiner Bank sind nun nur diese Erträge in Summe aufgeführt. Schaue ich im elektronischen Bundesanzeiger, finde ich dort jedoch weitere steuerliche Infos zu den Fonds.
So werden bei einem Fonds (ISIN LU0159550150) „Anrechenbare ausländische Quellensteuer“, „Anrechenbare fiktive Quellensteuer“, „Anrechenbare Kapitalertragssteuer (25%)“ und „Anrechenbarer Soli“ je Anteil ausgewiesen.
Wo gebe ich diese Beträge denn an? Anlage AUS Zeile 11 und 12? Addiere ich dazu Quellensteuer und Kapitalertragsteuer oder ist die eine in der anderen enthalten? Oder muss ich da gar nichts für ausfüllen??? Wann und wo würden diese anrechenbaren Beträge aber dann wirksam? Zudem sollen für die anrechenbaren Steuern ja Belege vorgelegt werden. Die Steuerbescheinigung der Bank weist jedoch wie gesagt nur eine Zahl (die Summe der ausschüttungsgleichen Beträge) aus. Kann man auch einen Ausdruck aus dem el. Bundesanzeiger als Beleg beifügen? Dazu würde ich noch den Jahresdepotauszug mit der Anzahl der Anteile der Fonds beilegen bzw. auch eine Berechnung der Summen, die ich ja händisch durchführen muss.
Ist das so ungefähr richtig oder bin ich da auf dem Holzweg?
Das 2. Problem ist, dass ich mir nicht sicher bin, wo ich Verluste aus der Veräußerung von Derivaten bei einer ausländischen Bank (Clickoptions) unterbringen kann. KAP Zeile 18? Oder muss das noch irgendwo anders hin? Anlage SO gilt hier ja nur noch bei Anschaffungszeitpunkten vor dem 1.1.09, oder? Es geht zwar nur um einen 2stelligen Betrag, aber verschenken würde ich auch den ungern.
Vielleicht kann jemand, insbesondere bei den Fonds, etwas Licht ins Dunkel bringen!
Vielen Dank im voraus!
Gruß
Hasilein
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