Die zu unterstuetzende Person (erwachsenes Kind) lebt im Inland.
In der Anlage U unter Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person ist auch eine (kleine) EU-Rente des Kindes mit anzugeben:
In der Rentenbezugsmitteilung des Kindes steht folgendes:
Rente: 1.054 Euro
Rentenanpassungsbetrag: 82 Euro
Beginn der Rente: 01.05.2010
Neben der Rente von 1.054 Euro ist in der Anlage U auch das Feld steuerpflichtiger Teil der Rente mit anzugeben.
Meines Wissens berechnet sich der steuerpflichtiger Teil der Rente folgendermassen:
Rentenbeginn 2010: Besteuerungsanteil: 60% (laut § 22 EStG)
steuerpflichtiger Teil der Rente = (Rente ./. Rentenanpassungsbetrag) * 60% + Rentenanpassungsbetrag
steuerpflichtiger Teil der Rente = (1.054 ./. 82) * 60% + 82
steuerpflichtiger Teil der Rente = 665,20 Euro
1. Muss ich im Feld steuerpflichtiger Teil der Rente die 665,20 Euro angeben, ist das richtig?
2. Kann man die Angabe steuerpflichtiger Teil der Rente auch weglassen?
3. Kann man als Werbungskosten den Werbungskostenpauschbetrag fuer Sonstige Einkuenfte i.H.v. 102 Euro eintragen?
In der Anlage U unter Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person ist auch eine (kleine) EU-Rente des Kindes mit anzugeben:
In der Rentenbezugsmitteilung des Kindes steht folgendes:
Rente: 1.054 Euro
Rentenanpassungsbetrag: 82 Euro
Beginn der Rente: 01.05.2010
Neben der Rente von 1.054 Euro ist in der Anlage U auch das Feld steuerpflichtiger Teil der Rente mit anzugeben.
Meines Wissens berechnet sich der steuerpflichtiger Teil der Rente folgendermassen:
Rentenbeginn 2010: Besteuerungsanteil: 60% (laut § 22 EStG)
steuerpflichtiger Teil der Rente = (Rente ./. Rentenanpassungsbetrag) * 60% + Rentenanpassungsbetrag
steuerpflichtiger Teil der Rente = (1.054 ./. 82) * 60% + 82
steuerpflichtiger Teil der Rente = 665,20 Euro
1. Muss ich im Feld steuerpflichtiger Teil der Rente die 665,20 Euro angeben, ist das richtig?
2. Kann man die Angabe steuerpflichtiger Teil der Rente auch weglassen?
3. Kann man als Werbungskosten den Werbungskostenpauschbetrag fuer Sonstige Einkuenfte i.H.v. 102 Euro eintragen?
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