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Steuererklärung 2014

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    Steuererklärung 2014

    Ich habe über Elster erst jetzt meine Steuererklärung für 2013 gemacht und habe heute die Gutschrift auf mein Konto gehabt, gleichzeitig habe ich im Briefkasten einen Brief vom Finanzamt gehabt, dass ich die Steuererklärung jetzt auch für 2015 machen muß und somit verpflichtet bin.

    Heißt das jetzt, dass ich die Steuererklärung für 2014 nicht mehr machen darf? Wenn das so wäre, finde ich das aber ganz schon frech.

    #2
    AW: Steuererklärung 2014

    Natürlich kannst du 2014 noch einreichen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung 2014

      Hallo Joyride,

      offensichtlich warst du nicht verpflichtet eine Steuererklärung für 2013 abzugeben, aus deiner Erklärung sind aber vielleicht Erkenntnisse zutage gekommen, dass das Finanzamt entscheidet du musst ab 2015 eine Erklärung abgeben.
      Von 2014 steht doch kein Wort im Schreiben offensichtlich, also ist des deine freie Entscheidung.

      Tschüß

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        #4
        AW: Steuererklärung 2014

        Klarer Fall einer Überreaktion Und um das klarzustellen: Du hast dadurch kein Abo bestellt, die Steuererklärung für 1789 kannst Du noch zurückhalten
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Steuererklärung 2014

          Ich habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert und dieses sagte mir auch, dass ich die für 2014 noch machen kann.

          Ich verstehe nur nicht, dass das Finanzamt mich verpflichtet wenn ich eine Gutschrift bekommen habe, sollen die doch froh sein wenn ich keine einreichen würde, müßten die nichts auszahlen.

          Wenn diese mich verpflichten, wollen die ja Geld auszahlen, ich würde doch da ruhig bleiben.


          Am Mittwoch kam über Elster dieser vorläufige Bescheid, komisch nur dass der Betrag auf meinen Konto dem vom Bescheid um ca. 50Euro übersteigt. Den Bescheid im Briefkasten habe ich noch nicht.
          Zuletzt geändert von Joyride; 27.01.2017, 13:10.

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            #6
            AW: Steuererklärung 2014

            Hallo,

            Zitat: komisch nur dass der Betrag auf meinen Konto dem vom Bescheid um ca. 50Euro übersteigt.
            Vermutlich Zinsen. Der Zinssatz beim FA ist seit einiger Zeit unschlagbar.
            Aber nicht vergessen. Bei der Erklärung für 2017 müssen die Zinserträge angegeben werden

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuererklärung 2014

              Das Finanzamt zahlt Zinsen, obwohl der Leitzins auf 0 ist? Was für ein komisches System.

              Na ich werde ja sehen was der schriftliche Bescheid sagt.

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                #8
                AW: Steuererklärung 2014

                Hallo Joyride,

                ja das sind Zinsen für deinen Erstattungsbetrag weil du so spät abgegeben hast kriegst du noch Zinsen dafür, allerdings wäre eine Nachzahlung gewesen, dann müsstest du die Zinsen zusätzlich bezahlen.


                Tschüß

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                  #9
                  AW: Steuererklärung 2014

                  Hallo,

                  Das FA bezahlt 0,5% /Monat ergibt 6%/Jahr.
                  Allerdings ist es auch so beim Gegenteil (siehe Beitrag holzgoe)
                  Falls es dich interessiert:
                  http://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Steuererklärung 2014

                    Zitat von Joyride Beitrag anzeigen
                    Ich verstehe nur nicht, dass das Finanzamt mich verpflichtet wenn ich eine Gutschrift bekommen habe, sollen die doch froh sein wenn ich keine einreichen würde, müßten die nichts auszahlen.

                    Wenn diese mich verpflichten, wollen die ja Geld auszahlen, ich würde doch da ruhig bleiben.
                    Wenn Sie GENAU wüssten, dass da eine Erstattung in Höhe X rauskommt, wieso bräuchten Sie dann Deine Steuererklärung ? Genau, weil sie es nämlich nicht wissen können. Vermutlich hast Du doch irgendetwas gehabt, das bei Dir zu einer PFLICHTveranlagung führt, weil es sein KÖNNTE, dass es eine Nachzahlung gibt. Und daraus wird dann ggf. erst einmal geschlossen, dass es im Folgejahr auch so ist.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                      #11
                      AW: Steuererklärung 2014

                      Hallo Joyride,

                      so ein Grund wäre, dass du in 2015 die Steuerklasse gewechselt hast von I auf II (alleinerziehend) und schon bist du damit verpflichtet.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Steuererklärung 2014

                        Wie gesagt, ich habe über 400Euro widerbekommen.

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                          #13
                          AW: Steuererklärung 2014

                          Und was willst Du uns damit sagen ? Lies bitte nochmal die vorherigen Postings. Zur Erklärungsabgabe hat der Gesetzgeber verpflichtet, wenn aufgrund der Systematik des EStG es MÖGLICH sein könnte, dass eine Nachzahlung sich ergeben würde. In vielen Fällen gibt es dann aber doch eine Erstattung, in einigen halt nicht. Du gehörst ggf. zur Variante Nr. 2, was aber nichts an der eventuellen Verpflichtung ändert, da Dein Fall in das gesetzgeberische Schema passt.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Steuererklärung 2014

                            Ich weiß was mein Fehler war, ich habe obwohl ich Single bin unter dem 2 Blatt im Hauptantrag wo es um Ehemann/Gattin geht meinen Namen nochmal eingetragen. Das Programm denkt sicher ich bin verhairatet, aber mir ist das erst später aufgefallen das ich da nichts eintragen soll.

                            Ich würde das alles gerne stornieren und einen Steuerberater übergeben wollen.

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                              #15
                              AW: Steuererklärung 2014

                              Ich würde das alles gerne stornieren und einen Steuerberater übergeben wollen.
                              Es hindert dich niemand, zum Steuerberater zu gehen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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